| Aktuell, Abschiebung & Ausreise BGH-Entscheidung zum Ausreisegewahrsam: Unverschuldete Verhinderung der Ausreise anerkannt
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 wurde entschieden, dass ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Straftat, die er ohne Wissen über die genaue Ausreisefrist begangen hat, unverschuldet an der Ausreise gehindert wird. Der BGH hob die Entscheidung des Landgerichts Dresden auf und stellte fest, dass der Betroffene zu Unrecht im Ausreisegewahrsam gehalten wurde, da er objektiv nicht in der Lage war, die festgelegte Frist zur Ausreise einzuhalten.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.