| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem Brüssel erlaubt Einschränkung von Asyl: EU-Kommission reagiert auf Pushback-Forderungen
Die EU-Kommission hat neue Maßnahmen angekündigt, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, das Asylrecht einzuschränken und so de facto Pushbacks zu erlauben. Diese Entscheidung erfolgt als Reaktion auf die steigenden Bedenken über die Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten, insbesondere Belarus. Unter strengen Voraussetzungen können Mitgliedstaaten das Asylrecht aussetzen, solange dies verhältnismäßig und zeitlich begrenzt ist. Die EU-Kommission betont jedoch, dass die Grundrechte und der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt bleiben müssen. Diese Entwicklung weckt Besorgnis hinsichtlich der Wahrung der Asylrechte in der EU.
Quelle: Euraktiv