| Aktuell, EU-Flüchtlingspolitik EU-Kommission reagiert auf Human Rights Watch: Pushbacks durch Polen unter strengen Bedingungen zulässig
Human Rights Watch hatte die EU-Kommission aufgefordert, gegen Polen vorzugehen, das Asylsuchende unter Einsatz von Gewalt illegal nach Belarus abschiebt – ein Vorgang, der als „Pushback“ bezeichnet wird. In ihrer Reaktion erklärte die EU-Kommission, dass Mitgliedstaaten unter sehr engen Voraussetzungen und in außergewöhnlichen Fällen von den EU-Vorgaben abweichen können, um das Asylrecht einzuschränken. Diese Ausnahmen müssten jedoch zeitlich begrenzt, verhältnismäßig und klar definiert sein. Zudem bestätigte die Kommission, dass Polen sowie weitere Länder wie Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Norwegen insgesamt 170 Millionen Euro für Überwachungstechnik zur Bekämpfung illegaler Migration erhalten sollen. Diese Maßnahme ermöglicht eine verstärkte Kontrolle und das Aufspüren von Migrant*innen, auch durch Drohnentechnologie.
Quelle: Euroactiv