| Aktuell, Dublin-Verordnung Rheinland-Pfalz: Erlass zum Leistungsausschluss in Dublin-Fällen
Das Flüchtlingsministerium Rheinland-Pfalz hat einen Erlass veröffentlicht, der den Leistungsausschluss in Dublin-Fällen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG betrifft. Das Ministerium stellt fest, dass dieser Ausschluss sowohl verfassungs- als auch EU-rechtswidrig ist, da er gegen die EU-Aufnahmerichtlinie verstößt. Daher sollen Überbrückungs- und Härtefallleistungen bis zur tatsächlichen Ausreise gewährt werden. Auch Minderjährige und schutzbedürftige Personen müssen weiterhin das physische und soziale Existenzminimum erhalten. Der Erlass bestätigt, dass der Ausschluss von Geldleistungen nicht angewendet werden darf.
Den vollständigen Erlass finden Sie hier.