| Aktuell, Aufenthalt VG Düsseldorf: Vorläufiger Aufenthaltsschutz für Antragsteller trotz Ablehnung des Folgeantrags
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 31. Oktober 2024, dass den Antragstellern vorerst ein Aufenthaltsschutz gewährt wird, da sie nicht ohne erneute Abschiebungsandrohung nach Angola abgeschoben werden dürfen. Der Antrag auf Sicherung des Aufenthalts bis zur Entscheidung über die Klage gegen die Ablehnung ihres Folgeantrags als unzulässig wurde teilweise abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Abschiebungsandrohungen aus den Erstverfahren keine ausreichende Grundlage für eine sofortige Abschiebung bieten, da eine neue Rückkehrentscheidung erforderlich sei.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.