| Aktuell, Abschiebung & Ausreise VG Münster: Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung nach Kroatien
Das Verwaltungsgericht Münster hat am 28. Oktober 2024 im Fall eines Asylbewerbers entschieden, dass dieser vorerst nicht nach Kroatien abgeschoben werden darf. Der Antragsteller, dessen Überstellungsfrist gemäß der Dublin-III-Verordnung abgelaufen war, beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht entschied zugunsten des Antragstellers, da die Abschiebungsanordnung aufgrund der verstrichenen Frist und einer rechtlichen Änderung der Sachlage nicht mehr vollziehbar ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde zu informieren, dass die Abschiebung nicht durchgeführt werden kann.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.