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ERITREA: UNZUMUTBARKEIT DER PASSBESCHAFFUNG BEI REUEERKLÄRUNG

Eritrea: Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Reueerklärung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Schreiben vom 16. August 2023 Handlungsempfehlungen an die Länder übersandt: Hier wird die sog. „Reueerklärung“, wie sie vor allem eritreische Staatsangehörige betrifft, als unzumutbar eingestuft.

Die eritreische Regierung verlangt von ihren Staatsangehörigen, dass sie sich nach ihrer Ausreise zu einer Straftat bekennen, weil sie ihrer Regierung nicht mehr zur Verfügung stünden. Betroffen sind vor allem Personen im dienstpflichtigen Alter ab 18 Jahren bis 47 Jahren bei Frauen und bis 57 Jahren bei Männern.

In NRW hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration die Handlungsempfehlungen des BMI mit Erlass vom 17. November 2023 für verbindlich erklärt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr/Euer Flüchtlingsrat NRW

 

 

 


Flüchtlingsrat NRW e.V.
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