| Aktuell, Abschiebung & Ausreise Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschliche Rückkehr nach Italien für alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern
Am 19. Dezember 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass alleinerziehende Mütter mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren bei einer Rückkehr nach Italien keine Gefahr von unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen droht. Die Asylanträge der Klägerinnen, die als international schutzberechtigt in Italien anerkannt wurden, wurden in Deutschland als unzulässig abgelehnt. Das Gericht bestätigte die Beurteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Lebensbedingungen in Italien den Rückkehrern keine extreme Notlage bereiten werden, da sie Anspruch auf Unterstützung und Unterkunft in speziellen Einrichtungen haben.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht