| Newsletter Newsletter Mai 2024
Liebe Leserinnen und Leser,
„Politische Verfolgte genießen Asylrecht“ – so wurde das Recht auf Asyl als Teil des deutschen Grundgesetzes (GG) (zunächst in Art. 16 Abs. 2 GG, seit 1993 in Art. 16a Abs. 1 GG) am 08.05.1949 angenommen. Aktuell, 75 Jahre später, wird dieses Grundrecht auf individuellen Schutz vor Verfolgung konkret in Frage gestellt.
MIDEM, das Mercator Forum Migration und Demokratie, veröffentlichte am 07.05.2024 eine Studie zu den gesellschaftlichen Einstellungen zum Grundgesetz, in deren Rahmen im Februar 2024 ca. 3.000 Personen in Deutschland befragt worden seien. Danach würden 70 % der Befragten dem Asylrecht eine eher oder sehr wichtige Relevanz zusprechen. Andererseits würden 16 % für eine komplette Streichung des Asylrechts aus dem Grundgesetz plädieren – mehrheitlich AfD-Wählerinnen. Der Wunsch nach Beschränkung von Zuwanderung komme dagegen nicht nur von rechts: 38 % der gesamten Befragten stimmten dafür, während 33 % eine Begrenzung des Zuzugs ablehnten und 29 % unentschieden waren oder keine Angabe machten. Trotzdem: Deutschland ist ein Einwanderungsland! Diese Aussage fand laut den Ergebnissen der Studie gesamtgesellschaftlich Zustimmung.
Die CDU verabschiedete am 07.05.2024 ihr neues Grundsatzprogramm, in welchem die generelle Auslagerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der EU gefordert wird. In Deutschland ankommende Asylsuchende sollen demnach sowohl für die Durchführung von Asylverfahren in ein anderes Land gebracht werden als auch im Falle der Schutzgewährung dort verbleiben. In einer News vom 08.05.2024 betont Pro Asyl, dass Asylverfahren nicht konform mit der Genfer Flüchtlingskonvention in Dritt- und Transitstaaten durchgeführt werden können. Die Pläne der CDU würden eine faktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland bedeuten.