| Aktuell, EhrenamtsNews EhrenamtsNews 4/2022, Schwerpunkt: Asylbewerberleistungsgesetz
Liebe Ehrenamtliche, liebe Leserinnen und Leser!
Am 19.11.2022 fällte das Bundesverfassungsgericht eine lang erwartete Entscheidung (1 BvL 3/21) hinsichtlich des Lebensunterhalts von geflüchteten Menschen: Die Versorgung von Alleinstehenden und Alleinerziehenden in Gemeinschaftsunterkünften nach Regelbedarfsstufe (RBS) 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) – die ansonsten für Leistungsberechtigte in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft gilt – ist nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar.
Der Hintergrund des Beschlusses: Im Jahr 2019 wurde im AsylbLG eine Regelung eingeführt, die alleinstehenden erwachsenen Schutzsuchenden mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung anstelle der bis dato angewandten RBS 1 für alleinstehende Erwachsene nur die etwa 10 % niedrigere RBS 2 zuerkennt, wenn sie in Sammelunterkünften leben. Die Begründung lautete, sie würden – ähnlich wie Eheleute oder Lebenspartnerinnen – durch gemeinsames Wirtschaften mit den anderen Bewohnerinnen Einsparungen machen und daher einen geringeren Bedarf haben. Diese „Zwangsverpartnerung“ wurde von Beginn an als realitätsfern und lediglich der weiteren Abschreckung von Schutzsuchenden dienend kritisiert, z. B. von PRO ASYL in deren Stellungnahme vom 29.03.2019 zum entsprechenden Gesetzentwurf.
Der pauschalen Einsparvermutung hat das BVerfG nun mit Verweis auf das Fehlen entsprechender Belege eine Absage erteilt. Die Richterinnen beschlossen eine Übergangsregelung, nach der Betroffenen ab sofort Leistungen in Höhe der RBS 1 zu gewähren sind, bis die gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Allerdings ändert der Beschluss nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung des AsylbLG: Mit seinen niedrigen Leistungen, die noch weiter unter das Existenzminimum gekürzt werden können, und dem entmündigenden Sachleistungsprinzip dient es als Abschreckungsinstrument gegenüber Asylsuchenden. Schon lange fordern Organisationen der Flüchtlingssolidaritätsarbeit daher seine Abschaffung, zuletzt etwa PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin in ihrer Pressemitteilung vom 24.11.2022.
In dieser Ausgabe der EhrenamtsNews werfen wir einen Blick auf das AsylbLG und erläutern u. a., wer Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, wie hoch sie ausfallen und unter welchen Umständen sie gekürzt werden können. Außerdem halten wir wieder aktuelle flüchtlingspolitische Meldungen und hilfreiche neue Veröffentlichungen für Sie bereit.
Schwerpunkt: Asylbewerberleistungsgesetz
Entstehung des Gesetzes
Die Regelungen des AsylbLG im Einzelnen
Weitere Hinweise und Arbeitshilfen
Engagement im Fokus: AIK Bedburg-Hau
Aktuelles
Chancen-Aufenthaltsrecht und Änderungen bei Asyl(gerichts)verfahren beschlossen
Afghanistan: Bundesaufnahmeprogramm gestartet
Informationen für Drittstaatangehörige aus der Ukraine
In eigener Sache
Online-Veranstaltungen des Flüchtlingsrats NRW im Dezember 2022
Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrats NRW 2022 verliehen
Veröffentlichungen und Materialien
Aktuelle Materialien bezüglich afghanischer Schutzsuchender
Neue Informationen des Projekts "Abschiebungsreporting NRW"
LetsAct: Plattform für ehrenamtliches Engagement
Termine