| Meldungen aus den Initiativen Mindener Aufruf: Unterstützung für Verpflichtungsgeberinnen
Mindener Initiativen rufen zur Unterstützung von Menschen auf, die eine Verpflichtungserklärung (z.B. im Rahmen des NRW-Landesaufnahme-programms) unterschrieben haben. Viele engagierte Bürgerinnen hätten im Rahmen von Verpflichtungserklärungen in der Annahme gebürgt, dass diese nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem späteren Asylverfahren erlöschen. Am 26.01.2017 entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht, dass bei Altverpflichtungen (vor dem 06.08.2016) die hierzu im Integrationsgesetz geschaffene Übergangsregelung mit einer Bürgschaftsfrist von drei Jahren gelte. Seit dem Urteil fordern immer mehr Jobcenter Sozialleistungen von Verpflichtungsgeberinnen zurück. Das Bundesland Hessen bietet Bürgerinnen, die Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge unterschrieben haben und von denen die Jobcenter die Erstattung der Lebenshaltungskosten einfordern, an, sich direkt an das hessische Innenministerium zu wenden, um mögliche Erstattungsansprüche gegen das Land prüfen zu lassen. Das teilte das hessische Innenministerium in einer Pressemitteilung vom 30.05.2017 mit. Das Land Hessen hatte in der Vergangenheit die Rechtsauffassung vertreten, dass Verpflichtungserklärungen nichtig würden, sobald einer im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms angekommenen Person in einem späteren Asylverfahren der Flüchtlingsstatus zuerkannt werde.
Mindener Welthaus u.a.: Mindener Aufruf zur Unterstützung der Menschen, die mit ihren Bürgschaften humanitäre Hilfe durch die Rettung kriegsbedrohter Menschen ausgeübt haben! Bürgschaften für Bürgerkriegsflüchtlinge – ein Zeichen zivilgesellschaftlichen Muts!(20.05.2017)
Hessisches Innenministerium des Innern und für Sport: Flüchtlinge. Innenministerium prüft Verpflichtungserklärungen (30.05.2017)
Diesen und weitere Artikel finden Sie im aktuellen Schnellinfo.