| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz – endlich weg damit!
Bochum, 09.10.2023
Pressemitteilung 20/2023
30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz – endlich weg damit!
Am 01.11.1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Mit seinen diskriminierenden und entwürdigenden Restriktionen dient es einzig dem politischen Ziel der Abschreckung von Schutzsuchenden. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens dieses unsäglichen Sondergesetzes fordert der Flüchtlingsrat NRW im Rahmen der Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ dessen Aufhebung und ruft zur Teilnahme an bundesweiten Aktionstagen vom 28.10. bis 01.11.2023 auf.
Derzeit zeigen sich viele Parallelen zu den politischen Diskussionen Anfang der 1990er Jahre, die letztlich u. a. zur Einführung des AsylbLG führten. Wieder reagieren Politikerinnen auf anhaltende Fluchtbewegungen nicht mit konstruktiven Vorschlägen für eine menschenwürdige Aufnahme, sondern mit einer zunehmend enttabuisierten Abschottungsdebatte und flüchtlingsfeindlicher Stimmungsmache.
„Es scheint, als habe die Politik nichts aus den letzten 30 Jahren gelernt. Die im AsylbLG verankerte Absenkung von Sozialleistungen hat nie den von Politikerinnen behaupteten Effekt sinkender Flüchtlingszahlen bewirkt, sondern nur zu einer in jeder Hinsicht unangemessenen Versorgung geführt, die Betroffene in ihren grundlegenden Rechten verletzt“, mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die ihm konkret zur Prüfung vorgelegten Normen des AsylbLG bereits als verfassungswidrig eingestuft; im Urteil vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) heißt es: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Wahrscheinlich noch in diesem Jahr entscheidet das BVerfG über weitere Teile des AsylbLG und wird aller Voraussicht nach auch deren Verfassungswidrigkeit feststellen.
Erneut geraten derzeit wieder die sozialen Rechte von Schutzsuchenden ins Visier: So werden Forderungen nach weiteren Kürzungen der bereits am Existenzminimum bemessenen Leistungen des AsylbLG oder nach einer zusätzlichen Einschränkung der Gesundheitsversorgung laut. Aktuell steht der Vorschlag einer Bezahlkarte für Asylsuchende im Raum – die Folgen wären eine weitere Entmündigung der Leistungsempfängerinnen und die Missachtung ihrer individuellen Bedürfnisse.
Birgit Naujoks: „Dass Flüchtlingsministerin Paul der Bezahlkarte eine klare Absage erteilt hat, ist ein guter Anfang. Doch es braucht mehr: Wir erwarten von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass sie sich gegenüber dem Bund für die gänzliche Abschaffung des AsylbLG einsetzt. Solange dieses Gesetz weiterhin Bestand hat, muss sie außerdem mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung von Schutzsuchenden sorgen.“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.