| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW 30 Jahre nach der Umsetzung des Asylkompromisses: Zeit für einen radikalen Kurswechsel und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bochum, 25.05.2023
Pressemitteilung 11/2023
30 Jahre nach der Umsetzung des Asylkompromisses: Zeit für einen radikalen Kurswechsel und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Angesichts steigender Zahlen von Schutzsuchenden aus dem ehemaligen Jugoslawien einigten sich CDU/CSU, SPD und FDP 1992 im Rahmen des sog. Asylkompromisses auf eine Neuregelung des Asylrechts. Morgen vor 30 Jahren, am 26.05.1993, wurde durch den Deutschen Bundestag die Aushöhlung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf Asyl beschlossen. In diesem Zuge stimmten die Parlamentarierinnen auch für die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieses Sondergesetz, als Mittel zur Abschreckung konzipiert, bedeutet für Schutzsuchende unter anderem eine Versorgung unterhalb regulärer Sozial- und Gesundheitsleistungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen aus den Jahren 2012 (1 BvL 10/10) und 2022 (1 BvL 3/21), mit denen es das Asylbewerberleistungsgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, die Sicherung des Existenzminimums als Bestandteil der Menschenwürde betont. „Wenn die berechneten Regelsätze nach dem SGB II gerade eben die notwendigen Bedürfnisse zu decken vermögen, reichen die Leistungen nach dem AsylbLG jedenfalls nicht für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Bereits aus diesem Grund gehört das AsylbLG abgeschafft!“
Dennoch einigten sich Bund und Länder jüngst unter Bezugnahme auf eine angebliche Überlastung Deutschlands auf neue gesetzliche Verschärfungen. Statt einer Streichung des AsylbLG wurden sogar neue Möglichkeiten von Sozialleistungskürzungen beschlossen.
In der Zivilgesellschaft, die sich schon seit dessen Einführung gegen das diskriminierende AsylbLG positioniert, regt sich deutlicher Widerstand. Anfang 2023 gründete sich unter dem Motto „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ ein breites Bündnis, dem mittlerweile 200 Organisationen – darunter auch der Flüchtlingsrat NRW – angehören. Derzeit finden eine Vielzahl von Kundgebungen und Demonstrationen statt, die sich gegen das AsylbLG und die Pläne der Bundesregierung für eine weitere Abschottungspolitik auf EU-Ebene richten, so wie heute in Münster, morgen u. a. in Neuss und Berlin oder am 03.06. in Köln.
Birgit Naujoks: „Der Flüchtlingsrat NRW unterstützt diese Aktionen und ruft zu einer regen Beteiligung an den Protesten auf, damit die nordrhein-westfälische Zivilgesellschaft ihre Stimme geschlossen gegen Entrechtung und Abschottung und für einen solidarischen Umgang mit Schutzsuchenden erhebt. Die in Art. 1 des Grundgesetzes betonte Unantastbarkeit der Würde des Menschen muss das Leitbild jeder politischen und rechtlichen Entscheidung sein!“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.