Appell: Digitale Teilhabe gewährleisten!
Das Grundrecht auf Informationsfreiheit umfasst nach heutigen Standards auch den ungehinderten Zugang zum Internet. Die Gewährleistung digitaler Teilhabe ist daher zum Grundbedarf im Rahmen eines menschenwürdigen Existenzminimums zu zählen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09). Dies muss uneingeschränkt auch für Flüchtlinge gelten.
Für das Ankommen und die Teilhabe von Flüchtlingen ist die Nutzung des Internets von herausragender Bedeutung. Über das Internet können Sprach- und Übersetzungs-Apps genutzt, Informationen bspw. zum Leben in Deutschland und zum Asylverfahren sowie Beratungsangebote und Unterstützungsstrukturen recherchiert werden. Auch Wohnungs- und Arbeitssuche finden überwiegend online statt. Darüber hinaus stellt das Internet für Flüchtlinge oft das zentrale Mittel dar, um mit Angehörigen im Herkunftsstaat Kontakt zu halten.
Gleichwohl sind der Ausbau von funktionierenden WLAN-Netzen in Sammelunterkünften und die Ausstattung mit digitalen Endgeräten in den letzten Jahren nicht oder nur unzureichend vorangetrieben worden. Die Auswirkungen zeigen sich besonders deutlich unter den Bedingungen während der Corona-Pandemie. Die Kommunikation mit Behörden sowie die Inanspruchnahme von Beratungs-, Bildungs- und Beschäftigungsangeboten, die überwiegend im digitalen Raum stattfinden, ist nicht allen Flüchtlingen möglich. Kinder und Jugendliche verlieren im sog. Distanzlernen schnell den Anschluss an den Unterricht, wenn ihnen die notwendigen digitalen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Laut Antwort der Landesregierung vom 11.09.2020 auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/11087) sind selbst nach einem Jahr Pandemie lediglich 15 von 35 Aufnahmeeinrichtungen vollständig mit WLAN ausgestattet. Vielerorts sind auch kommunale Gemeinschaftsunterkünfte allenfalls teilweise mit WLAN versorgt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Wir appellieren daher an die NRW-Landesregierung sowie an Entscheidungsträgerinnen in den Kommunen NRWs, die digitale Teilhabe für Flüchtlinge durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Dies umfasst:
- Flüchtlingen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften umgehend und flächendeckend einen leistungsstarken und kostenfreien WLAN-Zugang zur Verfügung zu stellen sowie
- sicherzustellen, dass Flüchtlinge Zugang zu benötigten digitalen Endgeräten samt Zubehör haben und Sammelunterkünfte entsprechend ausgestattet werden. Schulcomputer sind grundsätzlich als sozialrechtliche Hilfebedarfe anzuerkennen.
- Arbeitskreis Asyl Schwerte
- EBI Emsdetten
- Diakonisches Werk An Sieg und Rhein
- Flüchtlingshilfe Sprockhövel
- Rund um die Zietenstraße e.V., Solingen
- ProMensch Kamen e.V.
- Flüchtlingshilfe Bonn e.V.
- Runder Tisch Riehl
- Willkommen in Nippes
- Förderverein Willkommen in Nippes e.V.
- WIRO-Willkommen in Rondorf
- RheinFlanke gGmbH
- Flüchtlingszentrum Fliehkraft Köln
- Zurück in die Zukunft e.V. Köln