Forderungen zur Gestaltung notwendiger Rahmenbedingungen in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit

Als Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit sind wir keine homogene Gruppe: wir setzen uns zusammen aus Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft, beruflichen Hintergrundes. Unser Engagement hat unterschiedliche Wurzeln, diese liegen beispielsweise im politischen, kirchlichen oder sozialen Bereich. Manche von uns sind schon seit Jahrzehnten tätig, andere sind mit den steigenden Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren aktiv geworden. Auch unsere „Aufgabenfelder“ im Ehrenamt sind vielfältig.

Uns eint, dass wir alle die bewegenden Zeiten in den letzten zwei Jahren miterlebt haben. Während zunächst das herzliche Willkommenheißen im Vordergrund stand, gestalten viele ehrenamtliche Initiativen heute das tatsächliche Ankommen in NRW und leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Teilhabe von Flüchtlingen.

Gesellschaftliche Einbindung von Flüchtlingen kann nur dann gelingen, wenn Neuzugewanderte am gesellschaftlichen Leben auch tatsächlich teilhaben können. Hier stoßen Flüchtlinge - und auch wir Ehrenamtliche - leider und immer deutlicher auf (teilweise enge) Grenzen.

Politische EntscheidungsträgerInnen vertreten die Einstellung, dass Integration nur für bestimmte Gruppen ermöglicht werden sollte. Dies hat sich in der Gesetzgebung seit 2015 deutlich niedergeschlagen. Wir verwehren uns gegen die Kategorisierung von Flüchtlingen. Wir möchten, dass jedem Menschen ein Ankommen ermöglicht wird.

Es gibt jedoch viele rechtliche und bürokratische Hindernisse, die die Teilhabe von Flüchtlingen erschweren: Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, Mobilität und die oftmals unangemessene Wohnsituation sind unter anderen Themen, mit denen sich Ehrenamtliche beschäftigen müssen. Es fließt sehr viel Zeit und Energie in behelfsmäßige Lösungen, dabei bräuchte es grundlegende Entscheidungen politischer AkteurInnen.

Der Koalitionsvertrag der nordrheinwestfälischen Landesregierung betont ausdrücklich den Stellenwert des Ehrenamtes. Wir möchten in dieser Rolle ernstgenommen werden. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen die die restriktiven Gesetzesänderungen und die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen aus. Wir wollen weder Handlanger noch gesellschaftliche Vorbilder im Namen der aktuellen Flüchtlingspolitik sein. Die Rahmenbedingungen durch die Politik müssen neu justiert werden.

Deshalb fordern wir EntscheidungsträgerInnen auf Kommunal- und Landesebene auf:

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Forderungen an EntscheidungsträgerInnen in den Kommunen NRWs

In den Kommunen NRWs müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Teilhabemöglichkeiten geflüchteter Menschen erleichtern und fördern. Wir fordern die kommunalen EntscheidungsträgerInnen und Behörden auf, hier aktiv und konstruktiv gestaltend tätig zu werden sowie rechtliche Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen auszuschöpfen, sodass ein nachhaltiges Ankommen ermöglicht wird.

Im Detail lauten unsere Forderungen:
Arbeitsmarktzugang: Ermessensspielräume hinsichtlich der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis müssen zugunsten der Betroffenen ausgeschöpft werden. Beschäftigungsverbote dürfen nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus als Sanktionsmittel genutzt werden.

Gesundheit:Die Kommunen werden aufgefordert, auf Basis der Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Krankenversicherungen vom August 2015 die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf kommunaler Ebene einzuführen. Die Betroffene können so autonomer über die eigene gesundheitliche Versorgung entscheiden. Erfahrungen aus mehreren Kommunen NRWs zeigen zudem, dass die Gesundheitskarte den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand der Kommune verringert.

Wohnen: Flüchtlingen ist der Auszug in Privatwohnungen bzw. in abgeschlossene Wohneinheiten zu gewähren, unabhängig von Aufenthaltsdauer und -status. Flüchtlinge dürfen nicht in der Peripherie untergebracht werden, wo kaum Anschluss an die ortsansässige Bevölkerung möglich ist. Für die notwendig vorzuhaltenden Gemeinschaftsunterkünfte müssen verbindliche Standards eingeführt werden, die eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten.

Mobilität:
Die Kommunen sollten das Sozialticket einführen für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB II erhalten. Städte wie Bochum und Köln machen es in der Umsetzung vor.  In ländlichen Gebieten muss die Nutzung regional ermöglicht werden.

Bildung: Sowohl für kommunale zugewiesene Flüchtlinge als auch für Flüchtlinge in Landeseinrichtungen ist der zeitnahe Zugang zu allen Schulformen zu ermöglichen, damit Bildungsbiografien nicht unnötig lange unterbrochen werden.

Bleiberecht und Teilhabe: Aufenthaltsmöglichkeiten für Geduldete (Duldungsgründe oder Aufenthaltsrechte) sind individuell zu prüfen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten großzügig zu gewähren. Kommunale Deutsch- und Integrationsangebote müssen für Menschen mit einer Duldung geöffnet werden.

Ehrenamt nachhaltig unterstützen: Wir fordern die Kommunen auf, Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit aktiv zu unterstützen: durch das Bereitstellen finanzieller Mittel und materieller Ressourcen, Angebote zur Begleitung/Schulung sowie durch Anerkennung als kommunale Akteure, deren Erfahrung und Arbeit bei politischen Entscheidungsfindungen gehört und berücksichtigt werden sollten.

Forderungen an die Landesregierung NRW

Unsere Forderungen lauten:

Schulpflicht von Anfang an:
Das Schulgesetz NRW muss hinsichtlich des Beginns der Schulpflicht geändert werden. Die Schulpflicht muss für alle Kinder und Jugendlichen bereits in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes gelten. Angebote durch Ehrenamtliche werden einer angemessenen Schulbildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht gerecht und dürfen nicht als Ersatz zum regulären Schulbesuch betrachtet werden.

Kurze Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes:
Wir fordern eine Aufenthaltsdauer in den Landesaufnahmeeinrichtungen von durchschnittlich nicht länger als 6 Wochen. Die Landesregierung wird aufgefordert von einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer auf bis zu 2 Jahre unbedingt abzusehen, da dies verheerende Folgen für alle Betroffenen hätte. Ferner sollen alle Spielräume bei der kommunalen Zuweisung auch von Menschen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere von vulnerablen Personengruppen, genutzt werden.
Dafür sollten Kommunen bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen intensiver unterstützt werden, sodass nachhaltige Strukturen aufgebaut werden können.

Landesinterne Wohnsitzauflage aufheben: Die am 1. Dezember 2016 in Kraft getretene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes NRW führt zu einer massiven Einschränkung der Freizügigkeit geflüchteter Menschen. Sie ist kein geeignetes Mittel, um die Integration zu fördern, sondern behindert diese im Gegenteil. Wir fordern die Abschaffung dieser Landesregelung, damit geflüchtete Menschen ihren Wohnort in NRW selbst wählen dürfen.

Beratungsangebote für Flüchtlinge stärken: Als Ehrenamtliche übernehmen wir oftmals Aufgaben, die von Hauptamtlichen übernommen werden sollten. Behördenunabhängige Beratungsstellen wie auch der Bereich der sozialen Arbeit sollten darum weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig muss eine adäquate Qualifizierung des Beratungspersonals gewährleistet sein. Die Fortsetzung von Förderprogrammen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen NRWs, wie zum Beispiel das Programm KOMM-AN NRW, begrüßen wir ausdrücklich.

Ermessenslenkende Erlasse im Sinne der Flüchtlinge: Die Landesregierung wird aufgefordert, durch positiv ermessenslenkende Erlasse auf die Nutzung bestehender rechtlicher Spielräume im Sinne der Betroffenen hinzuwirken und zu einer einheitlichen Rechtsanwendung in den Kommunen NRWs beizutragen. Dringend notwendig ist ein solcher Erlass beispielsweise hinsichtlich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, die auch bei feststellbarer Verwurzelung im Sinne von Art. 8 EMRK nur selten durch die kommunalen Ausländerbehörden erteilt wird.

 


Appell: Infektionsschutz für alle!

Ich unterzeichne den Appell

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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