| Der FRNRW in den Medien Chancen-Aufenthaltsrecht - Birgit Naujoks bemängelt voraussichtlich begrenzte Wirksamkeit des neuen Gesetzes
Artikel in der WAZ vom 09.01.2023.
Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, Birgit Naujoks, kritisiert die voraussichtlich begrenzte Wirksamkeit des neu eingeführten Chancen-Aufenthaltsrechts: "Der große Befreiungsschlag wird das Gesetz nicht sein." So müsse man etwa bei den 750 Geduldeten in Gelsenkirchen, die wegen ihrer (mehr als) fünfjährigen Duldung für das Aufenthaltsrecht in Frage kommen, noch diejenigen abziehen, die z. B. wegen - oft lediglich unterstellter - Identitätstäuschung vom neuen Gesetz ausgeschlossen sind. Außerdem sei es u. a. wegen der Befristung der Aufenthaltserlaubnis auf 18 Monate schwer, rechtzeitig einen Pass zu beschaffen oder die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts zu garantieren, um so in ein Bleiberecht übergehen zu können.
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