| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Endlich bedürfnisgerechte Leistungen für Flüchtlinge!
Bochum, 05.09.2023
Pressemitteilung 17/2023
Endlich bedürfnisgerechte Leistungen für Flüchtlinge!
Zu den besonders gravierenden und auf eine Abschreckungswirkung zielenden Restriktionen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zählt es, dass der notwendige Bedarf von Schutzsuchenden in Landesunterkünften mittels Sachleistungen gedeckt wird. Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert dieses entmündigende Prinzip und fordert bedürfnisgerechte Leistungen für Flüchtlinge.
Für Betroffene bedeutet das Sachleistungsprinzip in erster Linie den Verlust autonomer Lebensgestaltung und die Missachtung individueller Bedürfnisse. So müssen sich Schutzsuchende nach festen Essenszeiten und einem vorgegebenen Menüplan richten. Eine selbstbestimmte Ernährungsweise, die den eigenen Appetit, Unverträglichkeiten und andere Aspekte, wie den Wunsch von Familien nach gemeinsam zubereiteten Mahlzeiten, berücksichtigt, ist unmöglich.
Abgesehen davon, dass eine Versorgung mit Sachleistungen nie wirklich angemessen sein kann, ist zudem nicht immer gewährleistet, dass die Bewohnerinnen alle ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten. „Ein deutliches Negativbeispiel hierfür liefern derzeit die Notunterkünfte des Landes“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Dort sind beispielsweise weder Kleiderkammern vorgesehen noch wird ersatzweise Bargeld für Kleidung gewährt.“
Barmittel erhalten Schutzsuchende in Landesunterbringungseinrichtungen lediglich für den persönlichen Bedarf und im Rahmen einer einmal in der Woche durchgeführten Auszahlung. Da alle anspruchsberechtigten Bewohnerinnen in der Regel diesen Termin wahrnehmen (müssen), sind sie gezwungen, unabhängig von der eigenen Verfassung und den Witterungsverhältnissen in einer langen Schlange anzustehen. Mitunter überschneidet sich die Ausgabe auch mit den Essenszeiten. Die geplante Überarbeitung des Barmittel-Erlasses des NRW-Flüchtlingsministeriums sollte daher mindestens zwei Ausgabetermine pro Woche vorsehen.
Birgit Naujoks: „Solange das AsylbLG Bestand hat, müssen CDU und Grüne dafür Sorge tragen, dass die Bedarfe der Betroffenen angemessen gedeckt werden. Hierzu sollte die Regierungskoalition etwa ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, eine schnelle Verteilung auf die Kommunen vorzunehmen, in denen durch die weitgehende Gewährung von Geldleistungen zumindest ein selbstbestimmteres Leben möglich ist!“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.