| Presseerklärungen des FRNRW Flüchtlingspolitische Forderungen zur Kommunalwahl 2020 - #MenschenrechteWählen
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Bochum, 25.06.2020
Am 13. September 2020 werden in Nordrhein-Westfalen die kommunalen Entscheidungsgremien gewählt. Vor diesem Hintergrund fordert der Flüchtlingsrat NRW alle zur Wahl stehenden Parteien und Kandidatinnen auf, sich für die Rechte von Schutzsuchenden in den Kommunen stark zu machen. Denn die Kommunen verfügen über wichtige flüchtlingspolitische Entscheidungskompetenzen. Sie sind unter anderem zuständig für wesentliche Themen wie die Unterbringung von Schutzsuchenden und die Anwendung des Aufenthaltsrechts.
Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen
Schutzsuchende haben Recht auf ein Zuhause, das ein selbstbestimmtes Leben und die Wahrung der Privatsphäre ermöglicht. Ziel in der kommunalen Unterbringung muss daher von Beginn an die dezentrale Unterbringung sein. Nur so kann Flüchtlingen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Darüber hinaus müssen Kommunen der rechtlichen Verpflichtung für den Schutz von geflüchteten Frauen und vulnerablen Personen nachkommen. Durch umfassende Konzepte zur Umsetzung von Qualitätsstandards, die auch adäquate Gewaltschutzmaßnahmen für besonders Schutzbedürftige beinhalten, müssen Kommunen Verantwortung für die würdige und sichere Unterbringung übernehmen.
Der Flüchtlingsrat NRW fordert: