| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Flüchtlingsrat NRW kritisiert Ernennung von Stamp zum Sonderbevollmächtigten für Migration
Bochum, 27.01.2023
Pressemitteilung 02/2023
Flüchtlingsrat NRW kritisiert Ernennung von Stamp zum Sonderbevollmächtigten für Migration
Angesichts des bevorstehenden Amtsantritts warnt der Flüchtlingsrat NRW vor falschen migrationspolitischen Prioritäten.
Wie am Mittwoch unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtete, wird der ehemalige NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am 01.02.2023 das von der Ampel-Koalition geschaffene Amt des Sonderbevollmächtigten für Migration antreten. Er solle die Einwanderung nach Deutschland „geordneter“ gestalten und sicherstellen, dass Abschiebungen „besser funktionieren“.
„Das Amt des Sonderbevollmächtigten verknüpft mit der Anwerbung ausländischer Fachkräfte auf der einen und der stärkeren Durchsetzung von Abschiebungen auf der anderen Seite zwei in keinerlei Zusammenhang stehende Ziele, ganz unterschiedliche Personengruppen betreffend. Mit Stamp setzt die Bundesregierung jemanden ein, der als Minister in Nordrhein-Westfalen für einen restriktiven Kurs im Umgang mit Schutzsuchenden stand. Die Benennung seiner Personalie signalisiert, dass Migrationspolitik auch zukünftig in erster Linie als Ordnungspolitik begriffen wird“, kritisiert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Während Stamps Zeit im Ministeramt führte NRW sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen die meisten Abschiebungen aller Bundesländer durch. Außerdem wurden unter Stamp auch die Abschiebungshaftplätze in Büren deutlich erhöht. Dabei sind Schätzungen zufolge etwa die Hälfte der Inhaftierungen in Abschiebungshafteinrichtungen rechtswidrig. Der Flüchtlingsrat NRW hat zuletzt gemeinsam mit 50 anderen Organisationen die rechtlich prekäre Situation von Menschen in Abschiebungshaft hervorgehoben und eine Beiordnung von Pflichtanwältinnen für Betroffene gefordert.
Erst vor wenigen Wochen ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten, mit dem die Bundesregierung Geduldeten den Übergang in ein sicheres Bleiberecht ermöglichen will. Dieser und andere positive Ansätze aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien dürfen nun nicht durch eine sog. Rückführungsoffensive konterkariert werden, durch die vorgeblich insbesondere Gefährder und Straftäter abgeschoben werden sollen. „Potenziell betroffen davon wären – wie auch unter Stamps Führung in NRW – alle Geduldeten. Diesem Kurs darf sich die Bundesregierung nicht verschreiben“, so Birgit Naujoks. „Mehr Fortschritt wagen – wie es im Koalitionsvertrag heißt – muss nicht nur aus humanitären Erwägungen ein grundsätzlich neues Denken im Umgang mit Geduldeten beinhalten.“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
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