| Der FRNRW in den Medien FR NRW zu Vergewaltigungsfall: Strafrecht und Aufenthaltsrecht trennen
Artikel auf www.wdr.de vom 30. Juli 2020.
Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert Minister Stamp für seine Äußerungen, die Abschiebung eines mutmaßlichen Vergewaltigers im Falle seiner Verurteilung vorantreiben zu wollen. Selbstverständlich müsse ein Vergewaltiger verurteilt werden, betont Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW, aber: "Straftaten gehören in den Bereich des Strafrechts, nicht des Aufenthaltsrechts."
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