| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Gemischtes Fazit zum Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW
Bochum, 23.06.2022
Pressemitteilung 08/2022
Gemischtes Fazit zum Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW
Heute haben die nordrhein-westfälische CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen NRW ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Nach einer ersten Sichtung begrüßt der Flüchtlingsrat NRW einige positive Ansätze, die es zu befördern gilt, mahnt jedoch, dass nicht alle Restriktionen der bisherigen nordrhein-westfälischen Flüchtlingspolitik überwunden werden.
Gute Punkte, die bereits im Sondierungspapier beider Parteien vom 27.05.2022 umrissen wurden, finden sich nun im Koalitionsvertrag wieder: So soll der Grundsatz „Bleiberecht vor Abschiebung“ gelten. Mit Blick auf geplante Bleiberechtsänderungen im Bund bekunden CDU und Grüne den Willen, notwendige Anpassungserlasse zu gestalten. Bei der oft prekären gesundheitlichen Versorgungslage von Schutzsuchenden soll etwa durch die Förderung der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in den Kommunen und durch den erleichterten Zugang zu psychosozialer und -therapeutischer Unterstützung Abhilfe geschaffen werden. Positiv hervorzuheben ist der Ausbau der Förderung der unabhängigen Verfahrensberatung durch das Land.
Grundsätzlich begrüßt der Flüchtlingsrat NRW auch die geplanten Standards für die Unterbringung in den Landesunterkünften sowie die Absicht, das Landesgewaltschutzkonzept weiterzuentwickeln. „Hier ist es allerdings notwendig, die Entwicklung und die praxisnahe und bedarfsorientierte Umsetzung solcher Standards schnell auf den Weg zu bringen“, mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Ambivalent ist zu bewerten, dass die Parteien mit der schnelleren Zuweisung in die Kommunen und der Ausweitung der Integrationskurse zwar gute Veränderungen fordern, die entsprechenden Kompetenzen aber beim Bund liegen. Ein entschlosseneres Bekenntnis zu Verbesserungen innerhalb der Landesverantwortung wäre wünschenswert gewesen, z. B. zu einer Vereinbarung, hier – wie auch bei den Bleiberechtsänderungen – nachdrücklich auf den Bund einzuwirken.
Kritik übt der Flüchtlingsrat NRW auch an den verpassten Chancen beim Thema Abschiebung: Zwar wollen CDU und Grüne Abschiebungen aus Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern vermeiden. Doch eine umfassende Abkehr von der bisherigen Abschiebungspraxis ist nicht festzustellen. „Insbesondere abzulehnen ist, dass CDU und Grüne die Abschiebehaft in NRW beibehalten wollen“, so Birgit Naujoks.
Es bleibt abzuwarten, wann und wie die im Koalitionsvertrag angekündigten Veränderungen zur Verbesserung der prekären Situation von Schutzsuchenden umgesetzt werden und welche Wirkung sie entfalten. Die erhoffte Wende zu einer bedingungslos solidarischen und offenen Flüchtlingspolitik ist jedoch nicht in Sicht.
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.