| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Menschenrechte von Flüchtlingen achten!
Bochum, 09.12.2022
Pressemitteilung 21/2022
Menschenrechte von Flüchtlingen achten!
Anlässlich des morgigen Tags der Menschenrechte fordert der Flüchtlingsrat NRW, Schutzsuchenden nicht länger grundlegende Rechte zu verwehren.
Obwohl das Recht auf eine menschenwürdige soziale Sicherung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im deutschen Grundgesetz verankert ist, hält Deutschland mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seit fast 30 Jahren an einem diskriminierenden Sonderleistungsgesetz fest, das der Abschreckung von Asylsuchenden dient – das heißt für Betroffene: ohnehin niedrige Leistungssätze, die zudem noch weiter unter das Existenzminimum gekürzt werden können, sowie ein entmündigendes Sachleistungsprinzip.
Die Entrechtung von Flüchtlingen ist auch bei ihrer Unterbringung eklatant. Nicht selten müssen Schutzsuchende über mehrere Jahre hinweg in den isolierten und integrationsverhindernden Landesunterkünften ausharren. Aktuell verschärfen hohe Belegungszahlen die ohnehin prekäre Lage. Es werden vielerorts Notunterkünfte – etwa in Turn- oder Leichtbauhallen – geschaffen, die etwa in puncto Privatsphäre, Ausstattung und Versorgung jeglichen Standards entbehren.
„Das Recht der Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde und auf gesellschaftliche Teilhabe wird konsequent missachtet“, kritisiert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss, wie im Koalitionsvertrag versprochen, eine schnellere Zuweisung in die Kommunen vornehmen. Statt Notunterkünften müssen außerdem Reserveplätze geschaffen werden, die den Regelstandards entsprechen.“
Derzeit mangelt es darüber hinaus stark an Plätzen in den Schulen und Kitas. Regelmäßig werden dadurch geflüchtete Kinder beim Zugang zu Bildung diskriminiert. „Ihnen wird damit ihr Recht auf Bildung nach Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verwehrt. Wir fordern, dass NRW die Kapazitäten massiv ausbaut, z. B. durch die Anstellung geflüchteter Lehrkräfte, um unterschiedslos allen Kindern einen regulären Schul- und Kita-Besuch zu garantieren“, so Birgit Naujoks.
Menschenrechte gelten immer und für jede Einzelne. Dies in der Praxis sicherzustellen, ist gemeinsame Aufgabe aller staatlicher Ebenen!
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.