| Aktuell, Newsletter Newsletter April 2020
Liebe Leserinnen und Leser!
In diesem Newsletter berichten wir über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Flüchtlingspolitik in Europa, Deutschland und NRW. Die Corona-Krise führt insbesondere in den EU-Außengrenzenländern dazu, sich noch stärker gegen Schutzsuchende abzuschotten und diese noch weiter zu entrechten. Italien und Malta haben mit Hinweis auf das Corona-Virus ihre Häfen für private Seenotretterinnen erneut geschlossen und damit die Seenotrettung auf dem Mittelmeer fast völlig verhindert. Zehntausende Menschen harren in Elendslagern auf den griechischen Inseln aus –trotz akuter Gefährdungslage, sich mit dem Corona-Virus anzustecken – und dies bei absolut mangelhaften medizinischen Versorgungsmöglichkeiten. Es werden von griechischer oder europäischer Seite keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die desaströsen hygienischen Bedingungen, unter denen eine Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus unmöglich ist, zu beenden. Es gibt auch keine Pläne zu einer umfänglichen Evakuierung der Schutzbedürftigen. Deutschland hat bisher lediglich 47 Kinder und Jugendliche aus griechischen Flüchtlingslagern aufgenommen.
Die Vielzahl der Maßnahmen, die in Deutschland getroffen wurden, um die Bevölkerung möglichst umfänglich vor dem Corona-Virus zu schützen, zeigt, dass Bundesregierung und Behörden schnell und flexibel handeln können, wenn sie wollen. Nicht bei allen Maßnahmen steht jedoch der Gesundheitsaspekt im Vordergrund. So werden Schutzsuchende weiterhin in Sammelunterkünften untergebracht. In NRW befinden sich zurzeit rund 9.500 Personen in Landesunterkünften. Die empfohlenen Schutzmaßnahmen des Robert Koch Instituts sind für die Bewohnerinnen und Betreiberinnen kaum umzusetzen. In immer mehr Unterkünften in NRW gibt es Infektionsfälle. Zwar hat das Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) nach seinem Bericht vom 20.04.2020 für den Integrationsausschuss bereits gesundheitliche Schutzmaßnahmen für die Unterbringungseinrichtungen des Landes umgesetzt bzw. geplant. Unter anderem sollen die Unterbringungskapazitäten erhöht werden. Aber es bedeutet keine Abkehr von der Sammelunterbringung: Aus den Landesaufnahmeeinrichtungen wird „zur Entlastung der Kommunen“ weiterhin keine Zuweisung von Schutzsuchenden in die Städte und Gemeinden erfolgen. Diese Anweisung vom 19. März 2020 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) am 17.04.2020 noch einmal bis zum 03.05.2020 verlängert. Über unsere Vorschläge zur Verbesserung der Situation für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften in NRW werden wir in diesem Newsletter berichten und zudem engagierten Flüchtlingsunterstützerinnen Beispiele zeigen, wie sie trotz Kontaktsperre die Situation von Flüchtlingen verbessern können. Außerdem laden wir Interessierte herzlich zur Teilnahme an unseren Online-Veranstaltungen im Mai ein.
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