| Aktuell, Newsletter Newsletter April 2022
Liebe Leserinnen und Leser!
Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Laut des Gesetzes über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz) sind Personen wahlberechtigt, die am Wahltag „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.“
Laut einer Pressemitteilung des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 29.03.2021 leben circa 2,75 Millionen Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auch die Volljährigen unter ihnen dürfen am 15.05.2022 nicht wählen gehen.
Die Initiative „Nicht ohne uns 14 Prozent“ fordert das aktive und passive Wahlrecht auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Die selbstorganisierte Gruppe besteht unter anderem aus migrantischen und geflüchteten Aktivistinnen, Studentinnen, Arbeiterinnen, Lehrerinnen, Journalistinnen, Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen und nicht Erwerbstätigen.
Neben ihrer Online-Petition plant die Gruppe Ende April in Bochum und Köln auf die Straßen zu gehen, um dieses Demokratiedefizit zu thematisieren. Die Termine findet Ihr auf den letzten Seiten dieses Newsletters.
In dieser Ausgabe des Newsletters informieren wir über die aktuelle Lage in Afghanistan, insbesondere aus der Sicht afghanischer Frauen und Mädchen, wir berichten über Europas und Deutschlands Zusammenarbeit mit Libyen und stellen Aktuelles zu Abschiebungen vor. Zudem nehmen wir Bezug auf die Forderung nach Schutz und Asyl für russische, belarussische und ukrainische Kriegsdienstverweigerinnen und Deserteurinnen und werfen einen Blick auf die derzeitige Situation schutzsuchender Menschen aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen.