| Newsletter Newsletter Februar 2023
Liebe Leserinnen und Leser!
Im Jahr 2022 wurden 58.457 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Rahmen der sogenannten Resettlement-Programme von Drittstaaten aufgenommen, wie aus Daten des UNHCR für Januar bis Dezember 2022 hervorgeht. Zum Vergleich: 2021 wurden insgesamt 39.266 und 2020 22.800 Schutzsuchende aufgenommen. Der UNHCR definiert Resettlement als freiwillige Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, für die durch eine Neuansiedlung im Wege einer sicheren und legalen Einreise in einem anderen Staat eine dauerhafte Bleibeperspektive geschaffen werden soll. Für diese Gruppe bestehe weder eine Möglichkeit der Rückkehr in den Herkunftsstaat, noch eine Chance auf Integration in den Erstzufluchtsstaat. Die meisten Flüchtlinge kommen demnach aus der Demokratischen Republik Kongo, Eritrea oder Syrien und hatten zunächst in Äthiopien, dem Libanon oder der Türkei Schutz gesucht. Im Rahmen des Resettlement-Programms haben Kanada, Schweden und die Vereinigten Staaten von Amerika die meisten Flüchtlinge aufgenommen, insgesamt 37.491 Schutzsuchende.
Auch Deutschland habe sich angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen weltweit auf der Flucht seien, früh im Rahmen der gemeinsamen Aufnahmeaktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten engagiert, wie aus Angaben des Bundesinnenministeriums auf der eigenen Website hervorgeht. So hat Deutschland 2022 bis zu 6.000 Plätze für das EU-Resettlement-Programm und weitere Aufnahmeprogramme zur Verfügung gestellt. Damit habe man nicht nur mehr Aufnahmemöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Vergleich zum Vorjahr geschaffen, sondern auch die meisten im EU-Vergleich.
In dieser Ausgabe des Newsletters berichten wir über die Ergebnisse der EU-Innenministerkonferenz sowie des EU-Migrationsgipfels und informieren über Push-backs und den Missbrauch von Rückübernahmeabkommen an den EU-Außengrenzen. Weitere Themen sind die Ernennung von Joachim Stamp zum Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, NRWs hohe Abschiebungszahlen sowie die Unterbringungslage in NRW.