| Aktuell, Newsletter Newsletter Februar 2024
Liebe Leserinnen und Leser,
zum Auftakt eines wichtigen Wahljahres solidarisieren sich Bürgerinnen vielerorts, um gemeinsam für eine offene Gesellschaft und den Schutz der Demokratie in Deutschland zu demonstrie-ren. Nach der Veröffentlichung der Recherchen von Correctiv am 10.01.2024 zu einem geheimen Treffen verschiedener (rechtsextremer) Vertreterinnen aus Politik und Gesellschaft mit dem Ziel der Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund haben viele Personen Hal-tung gezeigt und bekräftigt, wie wichtig ihnen die kulturelle Vielfalt in unserem Land ist. Ein Artikel in der Tagesschau am 27.01.2024 zeigt Blitzlichter der Aktionen aus allen Bundesländern, die sich in den letzten Wochen regelmäßig wiederholt haben. Wir vom Flüchtlingsrat NRW haben uns in einer Pressemitteilung am 16.01.2024 ebenfalls positioniert. Die Wahl des Begriffs „Remigration“ zum Unwort des Jahres 2023 haben wir zum Anlass genommen, auf die in Ge-sellschaft und Politik vielfach verschärfte Rhetorik hinzuweisen, z. B. „Kampf gegen die sog. irreguläre Migration“, durch die für aktuelle Krisen und Konflikte Schuldige und einfache Erklärungsmuster gefunden werden sollen. Das jüngste Beispiel dieser Entwicklung ist der am 15.01.2024 vom Bundesvorstand verabschiedete Entwurf des Grundsatzprogramms der CDU. Er enthält u.a. den Plan der Auslagerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der EU, in denen über die Situation von Schutzsuchenden entschieden werden soll. Wir vom Flüchtlingsrat NRW fordern in einem Brief vom 09.02.2024 an die CDU-Landtagsabgeordneten und die Vorstandsmitglieder des Landesfachausschusses für Vielfalt und Integration eine Änderung dieses Entwurfs.
In unserem aktuellen Newsletter berichten wir über Schutzsuchende aus der Ukraine, über die klärende Definition des Fluchtgrunds der geschlechtsspezifischen Verfolgung durch den EuGH und über Eckpunkte der Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Außerdem werfen wir einen Blick in die Schulen in Nordrhein-Westfalen und auf das Chancenaufenthaltsrecht.