| Aktuell, Newsletter Newsletter März 2022
Liebe Leserinnen und Leser!
Durch Putins Angriffskrieg in der Ukraine befinden sich einem Bericht der UNO vom 09.03.2022 zufolge mehr als zwei Millionen Menschen auf der Flucht. Der Sprecher des UN-Flüchtlingswerks UNHCR in Deutschland, Chris Melzer, betonte in einem Interview mit dem WDR vom 14.03.2022, dass die Erwartungen von etwa vier Millionen flüchtenden Ukrainerinnen plausibel seien.
Die meisten der Flüchtlinge seien nach Polen sowie Ungarn, Rumänien, Moldau und in die Slowakei gegangen. Die Zahl der in Deutschland angekommenen Menschen aus der Ukraine ließe sich am 14.03.2022 auf mehr als 147.000 beziffern, wie aus übereinstimmenden Medienberichten der Zeit oder der Tagesschau vom selben Tag hervorgeht.
Aufgrund dieser Entwicklungen haben sich die EU-Staaten am 04.03.2022 auf die Anwendung der sogenannten „Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes“ geeinigt, um geflüchtete Menschen aus der Ukraine schnellen und unbürokratischen Schutz zu gewährleisten - laut eines Tweets der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vom 03.03.2022 eine „historische Entscheidung“.
In Deutschland erhalten die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Sozialleistungen und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die GGUA Flüchtlingshilfe veröffentlichte am 04.03.2022 eine erste Übersicht zu den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, die mit diesem Aufenthaltstitel bestehen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gab in einem Schreiben vom 14.03.2022 Hinweise zur Ausführung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen nach § 24 AufenthG. und befürwortet in diesem die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis und somit einen direkten Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Ukrainerinnen.
Währenddessen stehen unzählige Menschen aus anderen Ländern weiterhin vor unüberwindbaren Grenzsicherungsanlagen, sterben bei der Fahrt über das Mittelmeer oder verlieren in unmenschlichen Lagern beispielsweise in Libyen oder Griechenland die Hoffnung auf ein Leben in Freiheit.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 11.03.2022 forderten die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), freie Wohnortwahl und dezentrale Unterbringung für alle Flüchtlinge. In der Presseerklärung heißt es, dass man es begrüße, dass alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, visumsfrei in Deutschland einreisen dürfen und man den politischen Willen wahrnehme, eine möglichst unbürokratische Aufnahme für Flüchtlinge aus der Ukraine zu ermöglichen. Dies solle aber für alle Schutzsuchenden gelten.
In dieser Ausgabe des Newsletters informieren wir über „Pushbacks“ und Tote an den EU-Außengrenzen, die Einrichtung des „Schengen-Rates“ sowie die Situation auf dem Mittelmeer und stellen eine Studie zur Situation schutzsuchender Romnja in Deutschland aus der Republik Moldau vor. Des Weiteren berichten wir über die aktuelle Aufnahmesituation von ukrainischen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen, nehmen Bezug auf die Landtagswahl in NRW, informieren über eine erfolgreiche Klage gegen die Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, präsentieren unsere Broschüre zur kommunalen Unterbringungssituation in NRW und rufen zu Bewerbungen für den Ehrenamtspreis 2022 auf.