| Aktuell, Newsletter Newsletter Mai 2019
Liebe Leserinnen und Leser!
Das Komitee des Europarats zur Verhütung von Folter (CPT) führte vom 13. bis zum 15.08.2018 eine Delegationsreise nach Deutschland durch. Dabei beobachtete die Delegation am 14.08.2018 die Sammelabschiebung nach Afghanistan von 46 Personen vom Flughafen München aus. Der diesbezügliche Bericht an die deutsche Regierung wurde am 09.05.2019 veröffentlicht. Darin wird Kritik an der Durchführung der Abschiebung geübt. Unter anderem wird beschrieben, dass sechs Polizisten einen Mann fixiert hätten. Ein Beamter habe durch Druck auf den Hals die Atemfähigkeit des Betroffenen behindert; ein anderer habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht. Das CPT nannte dieses Vorgehen unverhältnismäßig und unangemessen. Es müssten sofort Maßnahmen ergriffen werden, die diese Techniken unterbinden. Viele Flüchtlingsinitiativen stellen die berechtigte Frage, was bei Abschiebungen passiert, die nicht beobachtet werden.
In seinem 34-seitigen Bericht kritisierte das CPT ferner, dass 2017 und 2018 Abschiebungen aus Deutschland durchgeführt wurden, obwohl noch Gerichtsverfahren mit aufschiebender Wirkung anhängig gewesen seien. Des Weiteren würden Behörden Betroffene erst spät oder gar nicht über eine bevorstehende Abschiebung benachrichtigen, was dazu führe, dass sich die Menschen nur ungenügend psychisch mit der Situation auseinandersetzen könnten. Nach dem ebenfalls im Rahmen der Delegationsreise durchgeführten Besuch der Einrichtung für Abschiebungshaft Eichstätt mahnte das CPT an, dass dem besonderen Status von Abschiebungshäftlingen Rechnung getragen werden müsse. Der Vollzug müsse sich deutlich von dem einer Strafvollzugsanstalt unterscheiden. Wie wir zuletzt im Newsletter Januar 2019 berichtet hatten, haben sich auch in NRW die Vollzugsbedingungen für Abschiebungshäftlinge durch die Gesetzesänderung von Dezember 2018 deutlich verschärft und sind wieder dem Strafvollzug angenähert worden.
In diesem Newsletter beschäftigen wir uns u.a. mit der Entscheidungspraxis des BAMF in Asylverfahren von syrischen Flüchtlingen und stellen unser neues „Webforum Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)“ vor.
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