| Presseerklärungen des FRNRW Internationaler Kindertag: Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen umfassend und uneingeschränkt garantieren!
Bochum, 29.05.2020
Pressemitteilung 12/2020
Der nordrhein-westfälische Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Dr. Stamp, bekannte sich am 18.04.2020 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zu den universellen Kinderrechten und zur weiteren Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge von den griechischen Inseln. Dies bezog er jedoch nur auf die im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Aufnahme von insgesamt lediglich etwa 350 Kindern, von denen etwa 72 nach NRW kommen würden.
„Das ist noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Mit einem eigenen und umfänglichen Landesaufnahmeprogramm muss NRW wirkliche Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den griechischen Elendslagern übernehmen.“
Auch hier lebenden Flüchtlingskindern werden nicht alle ihnen zustehenden Rechte gewährt. Unter anderem sind geflüchtete Kinder und Jugendliche in Landesaufnahmeeinrichtungen vom regulären Schulbesuch ausgeschlossen. Sonstige Beschäftigungs- und Teilhabemöglichkeiten werden im Zuge der Corona-Pandemie noch weiter eingeschränkt. Vielerorts sind Spielgeräte gesperrt und Freizeitangebote gestrichen. Zudem verschärft die Angst und Verunsicherung mangels ernsthafter Schutzmöglichkeiten die immense Stresssituation für Kinder, Jugendliche und Familien.
„Statt durch dezentrale Unterbringung für einen effektiven Infektionsschutz zu sorgen, werden Massenunterkünfte pauschal unter strenge Quarantänevorschriften gesetzt“, kritisiert Birgit Naujoks. „Insbesondere für Kinder ist es unerträglich, sich weitgehend nur in ihrem beengten Schlafraum und ohne Spielmöglichkeiten aufzuhalten.“
Der Zugang zu Bildung ist für geflüchtete Kinder und Jugendliche derzeit auch in den Kommunen nicht immer gleichberechtigt gegeben. Weil Schulen im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt auf eigenständiges Lernen und die Nutzung von computerbasierten Lehrangeboten setzen, werden geflüchtete Kinder und Jugendliche zunehmend abgehängt. Beispielsweise bei noch mangelnden Deutschkenntnissen können Eltern ihre Kinder nicht immer adäquat beim Lernen unterstützen. Bei Unterbringung in Sammelunterkünften fehlt es zudem an einem geeigneten Ort zum Lernen sowie an technischer Ausstattung und stabilem Internetzugang. Das Land und die Kommunen sind nun gefordert, mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten den Zugang zu umfassender Bildung zu gewährleisten.
„In allen Flüchtlingskinder betreffenden Maßnahmen muss das MKFFI in seiner Funktion als Kinderministerium handeln“, fordert Birgit Naujoks. „Solange sie in erster Linie als Flüchtlinge behandelt werden, werden die in der Kinderrechtskonvention für alle Kinder verbrieften Rechte weiterhin nur eingeschränkt gewährt werden.“
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