| Presseerklärungen des FRNRW Landesflüchtlingsräte: „Asylrechtsverschärfungen stoppen!“

Die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern Bundesregierung und Bundestag auf, die geplanten Asylrechtsverschärfungen zu stoppen. „Die geplanten Gesetzesänderungen lösen keine Probleme, sondern sind schlicht verfassungswidrig“, konstatiert Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW e.V.
Die Pressemitteilung vom 13. Oktober 2015 können Sie hier als pdf nachlesen.

Die Bundesregierung plant, im Laufe dieser Woche das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat zu peitschen. Am Mittwoch, den 14.10.15, ist die Beschlussfassung im Innenausschuss geplant, Tags darauf soll der Bundestag im Plenum zustimmen. Am Freitag, den 16.10.15, ist bereits die Beschlussfassung im Bundesrat geplant, die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen am 1.11.2015 in Kraft treten.

Dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um für die in Zuständigkeit von Bund und Ländern aufzunehmenden Asylsuchenden schnelle Erleichterungen zu schaffen, ist unstreitig. Die Flüchtlingsräte der Bundesländer schlagen folgende dringend gebotene Maßnahmen vor:


• Der Aufbau einer Logistik, mit der eine große Zahl von Flüchtlingen aus dem grenznahen Bereich weitertransportiert, versorgt und untergebracht werden kann

• Der schnelle Um- und Neubau von menschenwürdigen Notunterkünften, die die provisorischen Unterkünfte wie Zelte, Traglufthallen, Turnhallen u. ä. ersetzen

• Abbau bürokratischer Hürden, damit neu ankommende Flüchtlinge schnell zu Verwandten, Familienangehörigen und Freunden ziehen können, die sie aufnehmen und bei der Integration unterstützen

• Die Abschaffung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge, damit diese unproblematisch in WGs und Privatwohnungen ziehen können

• Ein Sozialwohnungs-Bauprogramm für Flüchtlinge und alle anderen obdachlosen und bedürftigen Menschen

• Der besondere Schutz für Roma und andere ethnische Minderheiten aus den Balkanstaaten,  deren Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung eine gruppenbezogene Regelung erfordert.

• Freie Weiterwanderung für Flüchtlinge, die zu ihren Familienangehörigen und Verwandten und Freunden in anderen EU-Ländern weiterreisen wollen

• Eine Altfallregelung für Flüchtlinge, deren Asylanträge seit mindestens einem Jahr unbearbeitet sind, um den Rückstau von 250.000 nicht bearbeiteter Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abzubauen

• Zugang zu Sprach- und arbeitsmarktlicher Integrationsförderung für alle Flüchtlinge -  anstatt per Selektion nur für Asylsuchende aus einer Handvoll willkürlich identifizierter Herkunftsländer, denen eine „gute Bleibeperspektive“ zugeschrieben wird

• Schluss mit der von einigen Bundesministern, Landeschefs, Abgeordneten und Medien betriebenen Kampagne zur Verunglimpfung der Motivation und Glaubwürdigkeit der hierzulande Asyl und Schutz suchenden Menschen.


Doch von alldem ist fast nichts in dem vorgelegten Gesetzentwurf zu finden. Das Bundesinnenministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, setzt einseitig und ausschließlich auf Abschreckung. So soll die maximale Unterbringungsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate verlängert werden. Flüchtlinge vom Balkan und anderen als sicher dekretierten Herkunftsländern sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen, welche zu Ausreisezentren umfunktioniert werden, gar nicht mehr verlassen dürfen.

Abschiebungen sollen zukünftig grundsätzlich überfallartig organisiert werden - Abschiebungstermine sollen den Flüchtlingen nicht mehr mitgeteilt werden.

Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften untergebracht sind, können wieder mit Sachleistungen abgespeist werden. Anders als bisher dürfen die Behörden den Asylsuchenden dabei auch jegliches Bargeld (das "Taschengeld") für ihren persönlichen und soziokulturellen Bedarf (Telefon, Fahrgeld, Anwalt usw.) vollständig und dauerhaft entziehen. Verpflichtend ist dies für die Mehrheit der Flüchtlinge mit Duldung, aber auch für solche, die bereits in anderen EU-Staaten anerkannt worden sind. Dieser Eingriff in die Sozialleistungen ist verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klar geurteilt, dass das soziokulturelle, menschenwürdige Existenzminimum für alle gilt und bar ausbezahlt werden muss.

„Die geplanten Gesetzesänderungen tragen in keiner Weise zur Lösung der Probleme bei. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und Flüchtlingsfeindlichkeit und verstoßen gegen das Grundgesetz. Wir fordern alle Bundestagsabgeordneten auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Die massive Verschärfung des Asylrechts darf nicht in Kraft treten!“, erklärt Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW e.V. für die Landesflüchtlingsräte.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Antonia Kreul | Flüchtlingsrat NRW e.V. | Tel: 0234-5873156.

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Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

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Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

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