| Presseerklärungen des FRNRW Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien
Bochum, 26.10.2020
Pressemitteilung 16/2020
Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien
#SyriaNotSafe! Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL kritisieren Vorstoß einiger Innenminister aus Bund und Ländern
Nach dem tödlichen Anschlag in der Dresdner Innenstadt Anfang Oktober fordern die ersten Innenminister, vermeintliche "Gefährder*innen" nach Syrien abzuschieben. Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL erteilen solcher Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes eine klare Absage.
Syrien ist - sowohl unter Bashar al-Assad wie in Herrschaftsgebieten extremistischer Aufständischer - ein Folterstaat. Das Flüchtlingshochkommissariat der UN (UNHCR) erklärt zur internationalen Schutzbedürftigkeit von Personen aus Syrien, dass ganze Gruppen von Familien, religiöse oder ethnische Gemeinschaften, ganze Dörfer, Städte und Nachbarschaften unter Generalverdacht gestellt und verfolgt werden.1 Dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zufolge wurden ganze Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und entvölkert. Die Zahl der Binnenvertriebenen geht in die Millionen. Selbst einige humanitäre Akteure setzen ihre Arbeit wegen der unsicheren Lage aus.² Amnesty berichtet über die landesweit und systematisch gegen die Zivilbevölkerung und zivile Institutionen gerichtete Gewalt.³ Das Auswärtige Amt weist auf die Praxis des Verschwindenlassens hin und darauf, dass es keine verfolgungssicheren Gebiete in Syrien gibt.4