| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Pressemitteilung zum Tag der Toleranz: Ausgrenzung Geduldeter beenden!
Bochum, 16.11.2023
Pressemitteilung 23/2023
Gegen Ausgrenzung – für Toleranz!
Zum Internationalen Tag der Toleranz fordert der Flüchtlingsrat NRW ein Ende der Marginalisierung und Ausgrenzung von Geduldeten.
In der zunehmend enttabuisierten öffentlichen Debatte über den Umgang mit Schutzsuchenden sind Menschen mit prekärem Aufenthalt zur Zielscheibe flüchtlingsfeindlicher Stimmungsmache geworden. Scharfen Worten – etwa Bundeskanzler Olaf Scholz’ Forderung nach Abschiebungen „im großen Stil“ im Interview mit dem SPIEGEL – folgen Taten: Am 25.10.2023 verabschiedete das Bundeskabinett das äußerst restriktive und Grundrechte einschränkende „Rückführungsverbesserungsgesetz“.
Immer wieder wird die aufgeheizte Abschiebungsdebatte mit falschen Zahlenspielen weiter angefacht. Wie z. B. CDU-Chef Friedrich Merz in seinem Tweet über „300.000 vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber“ verzerren Politikerinnen nämlich die Fakten, dass es sich nur bei etwas mehr als der Hälfte der Ausreisepflichtigen um abgelehnte Asylsuchende handelt und dass diese zum großen Teil eine Duldung besitzen, die Abschiebung also aus diversen Gründen ausgesetzt ist.
Geduldete leben nicht nur in aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit, sondern unterliegen darüber hinaus verschiedenen (sozial)rechtlichen Restriktionen: Sie beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das bedeutet u. a. mindestens 18 Monate, wenn nicht dauerhaft, gegenüber dem Bürgergeld deutlich abgesenkte Leistungen, mangelnde Gesundheitsversorgung und eine Vielzahl von Kürzungsmöglichkeiten. Ebenso erschweren Auflagen beim Wohnsitz sowie ein eingeschränkter Arbeitsmarktzugang die soziale Teilhabe geduldeter Menschen massiv. Für Inhaberinnen einer „Duldung light“ nach § 60b AufenthG, denen eine mangelnde Mitwirkung bei der Klärung der eigenen Identität oder bei der Passbeschaffung unterstellt wird, und für Schutzsuchende aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ gelten weitere Restriktionen.
In NRW trat am 01.01.2022 das reformierte Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) in Kraft, auf das sich alle demokratischen Parteien verständigt haben. „Dieses Gesetz stellt ein wichtiges Bekenntnis zu Toleranz dar, das aber auch in den staatlichen Strukturen und Organen mit Leben zu füllen ist. Ausschluss und Ausgrenzung von Geduldeten müssen daher endlich ein Ende haben“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss dem allgemeinen Abschiebungswahn aktiv entgegentreten und stattdessen die Möglichkeiten für Geduldete, ein Bleiberecht zu erlangen, fördern.“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.