| Presseerklärungen des FRNRW Rechtswidrige Überstellung: Iranischer Flüchtling wartet seit April auf Rückholung aus Italien
Bochum, 12.09.2019
Pressemitteilung 10/2019
Flüchtlingsrat NRW kritisiert BAMF für fehlende Umsetzung des Gerichtsbeschlusses
Obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits im April 2019 die Rückholung des iranischen Flüchtlings A.D. aus Italien nach rechtswidriger Überstellung dorthin angeordnet hatte, befindet sich dieser nach wie vor in Italien. A.D. war im Januar 2019 nach Italien überstellt worden. Zu Unrecht war das BAMF von einer Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate ausgegangen, nachdem ein Überstellungsversuch innerhalb der sechs-Monats-Frist im September 2018 abgebrochen worden war.
Das VG Düsseldorf stellte im April 2019 wegen des Ablaufs der Überstellungsfrist die Rechtswidrigkeit der Überstellung fest und forderte das BAMF auf, A.D. unverzüglich, also „ohne schuldhaftes Zögern“ die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Gleichwohl nahm das BAMF erst einen Monat später ersten Kontakt mit den italienischen Behörden auf.
Mit Beschluss vom 09.08.2019 drohte das VG Düsseldorf schließlich dem BAMF ein Zwangsgeld an, wenn es A.D. nicht innerhalb der nächsten sieben Tage die Einreise nach Deutschland ermögliche.
Mit Schreiben vom 19.08.2019 berief sich das BAMF auf die fadenscheinige Begründung: „Einen Kontakt zu den italienischen Behörden herzustellen, gestaltet sich aktuell äußerst schwierig, da in Italien die Sommerferien noch andauern (Ende der Sommerferien: 23.08.2019)“.
Bis heute ist A.D. nicht nach Deutschland zurückgekehrt. Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert die mangelnde Handlungsbereitschaft des BAMF.
„Es ist ein Affront gegen den Rechtsstaat, wenn das BAMF so offensichtlich eine Gerichtsentscheidung missachtet“, sagt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Deutschland ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens von A.D. Ihm muss endlich die Möglichkeit gegeben werden, nach Deutschland zu kommen und seine Fluchtgründe prüfen zu lassen.“
Die Pressemitteilung als PDF-Datei finden Sie hier.