| Presseerklärungen des FRNRW Unverhältnismäßig und unzumutbar: Die neue „integrationsfördernde“ Wohnsitzauflage

Flüchtlingsrat NRW: Negative Auswirkungen des Integrationsgesetzes abschwächen!

Mit dem Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 auch die neue, rechtlich und menschlich höchst problematische, Wohnsitzregelung in Kraft getreten.

Bisher hatten Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung das Recht zur Freizügigkeit innerhalb der BRD. Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen –  für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016.

Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“ mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. Darüber hinaus appelliert der Flüchtlingsrat NRW an Land und Kommunen, von der im Gesetz verankerten Härtefallregelung Gebrauch zu machen. „Es ist unverhältnismäßig und unzumutbar, anerkannte Flüchtlinge, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Wohnsitzregelung umgezogen sind rückwirkend zurückzuschicken“, macht Birgit Naujoks deutlich, „in diesen Fällen muss von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht werden, so dass zumindest diese Menschen in ihren neubezogenen Wohnungen bleiben dürfen.“ Menschen dem Umfeld zu entreißen, welches sie nun nach der langen Phase des ungewissen Asylverfahrens gesucht und gefunden haben, kann der Integration nicht dienlich sein. Im Sinne einer tatsächlich erfolgreichen Integration steht das Land NRW in der Verantwortung diesen Menschen keine neuen Steine in den Weg zu legen!

Noch ist nicht entschieden, wie NRW innerhalb des Bundeslandes die Wohnsitzauflage umsetzen wird. Hier könnte das Land vorschreiben, in welchen Städten die anerkannten Flüchtlinge wohnen müssen oder in welchen Städten sie nicht wohnen dürfen. Der Flüchtlingsrat NRW fordert das Land auf, keine weiteren Regelungen zu treffen und die Wohnsitznahme innerhalb Nordrhein-Westfalens nicht weiter zu beschränken. Das Land und die Kommunen sind in NRW gefordert, die negativen Auswirkungen des Integrationsgesetzes abzuschwächen!

Für eventuelle Rückfragen stehen wir telefonisch gerne zur Verfügung.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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