| Meldungen aus den Initiativen AG Bleiben ruft zur Mahnwache zur 26. Sammelabschiebung nach Afghanistan auf
Anbei finden Sie den Aufruf der AG Bleiben und des Antifaschistischen Aktionsbündnisses „Köln gegen Rechts“ zur Mahnwache am Kölner HBF am Abend vor der für Dienstag, den 30.07.2019, geplanten Sammelabschiebung nach Afghanistan:
MAHNWACHE ZUR 26. SAMMELABSCHIEBUNG NACH AFGHANISTAN
AM MONTAG 29.07.19 VON 18 – 19 UHR – AM VORPLATZ KÖLNER HBF
Am Dienstag 30.07.19 soll der 26te Sammelabschiebeflug nach Afghanistan seit dem ersten Flug im Dezember 2016 durchgeführt werden. Bei den bisherigen 25 Abschiebungen hatten Bund und Länder ca. 600 Männer nach Afghanistan zurückgebracht.
Dass die Hauptstadt Kabul und deren Randgebiete ein gefährlich heißes Pflaster ist, zeigt auch wieder der heutige Donnerstag, wo am frühen Vormittag an drei unterschiedlichen Orten in der Hauptstadt Kabul Bomben explodierten, mit momentan 24 Toten und ca. 30 Verletzten.
Tod und Gewalt – knapp zwei Jahrzehnte nach dem Sturz des Taliban-Regimes in Afghanistan noch immer Alltag. Laut Vereinten Nationen wurden im vergangenen Jahr knapp 4000 Zivilisten getötet, mehr als 7000 verletzt. Trotzdem will Seehofer die Abschiebungen weiter durchführen und sogar erweitern. Aber auch, wenn die SPD-Innenminister der Bundesländer das verweigern, bleiben alle Abschiebungen weiterhin fragwürdig bis unmenschlich.
Bellinda Bartolucci, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl widerspricht der Annahme des Bundesinnenministeriums, welches die Sammelabschiebungen nach Afghanistan damit begründet, es würden nur Schwerverbrecher und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben:
„Die tatsächlichen Zahlen zeigen das Gegenteil: Der Großteil aller Betroffenen, die abgeschoben werden, waren strafrechtlich nie auffällig geworden, noch wurden sie als „Gefährder“ geführt. Und immer wieder trifft es gut Integrierte. Wir standen auch mit Betroffenen in Kontakt, deren Gesundheit massiv in Frage stand. Was mit diesen Menschen nach der Abschiebung passiert, ist extrem schwer zu sagen. Sie müssen sich zunächst um ihre Sicherheit kümmern, der Kontakt nach Deutschland bricht da in der Regel ab. Genauso haben wir die Erfahrung gemacht, dass Abgeschobene Afghanistan erneut verlassen müssen.“ - Weiter stellt sie fest:
„Abschiebungen in ein Kriegs- und Krisengebiet können kein Argument für den Rechtsstaat sein. Klar ist: Abgeschoben werden können nur Menschen, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und bei denen weder Abschiebungsverbote noch sonstige Abschiebungshindernisse oder andere Aufenthaltsmöglichkeiten vorliegen. Das muss ordentlich geprüft werden!
Gerade im Falle Afghanistan ist das Problem, dass viele Ablehnungen durch das Bamf, “Bundesamt für Migration und Flüchtlinge”, pauschal darauf abstellen, dass die Betroffenen – selbst bei Vorverfolgung beispielsweise durch die Taliban – Schutz in einer Stadt wie Kabul finden könnten und dort zurecht kommen könnten. Die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die dortige Sicherheits- und Versorgungslage, werden kaum im Einzelfall geprüft. Dass das so nicht geht, zeigt schon allein die hohe Erfolgsquote vor Gericht: Rund 60 Prozent aller afghanischen Betroffenen erhalten bei inhaltlicher
Überprüfung Recht. Wenn das bei anderen Rechtsgebieten der Fall wäre, wäre das ein Skandal. Hier aber müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schon rechtfertigen, warum ihr Einsatz für den Rechtsstaat so essentiell ist.“
Auch in weiteren deutschen Städten finden Proteste wegen der kommenden Sammelabschiebung am selben Tag statt.
_KOMMT IN KÖLN ZUR MAHNWACHE AM HBF – MONTAG 29.07.19 VON 18 – 19
UHR*!_
Link zur Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/331609924381150/