| EU-Flüchtlingspolitik Aktuelles zu den Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze
An drei Grenzübergängen zwischen Deutschland und Österreich finden seit September 2015 wieder Grenzkontrollen statt. Bis August 2018 seien bereits mehr als 3.800 Menschen zurückgewiesen worden, berichtete das MIGAZIN am 15.10.2018. Nun habe Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Verlängerung der Grenzkontrollen aus „migrations- und sicherheitspolitischen Gründen“ von weiteren sechs Monaten angeordnet, so das MIGAZIN vom 15.10.2018. Die eigens für den Grenzschutz installierte bayerische Grenzpolizei „sei ein wichtiges Zeichen, dass Bayern seine Grenzen selbst besser schützen kann“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gegenüber dem MIGAZIN am 23.10.2018.
Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten, welches von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der bayerischen Landespolizei zur Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze verfassungswidrig ist. Laut Gutachten untergrabe die „bayerische Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen (…) die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, die Gesetzgebungskompetenz für das materielle Grenzschutzrecht liege ausschließlich beim Bund.
In einem Brief vom 22.10.2018 forderte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhard Bundesinnenminister Horst Seehofer dazu auf, sich an die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu halten und das Zusammenwirken der Bundespolizei mit dem bayerischen Grenzschutz zu unterbinden.
Auch PRO ASYL äußerte sich in einer Pressemitteilung vom 23.10.2018 zu den Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze. Seit einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 05.07.2018 können Flüchtlinge, die bereits einen Asylantrag in einem EU-Mitgliedsstaat gestellt haben und an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden, unter Umständen direkt in das für sie zuständige Land zurückgewiesen werden. Entsprechende Maßnahmen der Bundespolizei seien ohne vorausgehende Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die effektive Möglichkeit, Rechtsmittel gegen dessen Entscheidungen einzulegen, rechtswidrig. Außerdem sei zu prüfen, ob im zu überstellenden Staat eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe. Die Vielzahl der Entscheidungen deutscher Gerichte, eine Überstellung beispielsweise nach Griechenland oder Italien zu stoppen, da dort unmenschliche bzw. erniedrigende Verhältnisse drohen, bestätige die Forderungen nach der Gewährleistung des im Grundgesetz verankerten Rechtsschutzgebots, so PRO ASYL vom 23.10.2018.
Brief von Katrin Göring-Eckardt an den Bundesinnenminister Horst Seehofer
Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit der landesgesetzlichen Regeln über die bayerische Grenzpolizei mit dem Grundgesetz
MIGAZIN - Rechtsgutachten hält bayerische Grenzpolizei für verfassungswidrig (23.10.2018)
MIGAZIN - Seehofer ordnet Verlängerung von Grenzkontrollen an (15.10.2018)
PRO ASYL – Presseerklärung: Illegale Zurückweisung an deutscher Grenze durch Bundespolizei