| Dublin-Verordnung Asylsuchenden in Italien drohen Menschenrechtsverletzungen
Meldung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 21. Januar 2020:
Die Bedingungen für Asylsuchende in Italien sind miserabel. Das Bundesverwaltungsgericht forderte das Staatssekretariat für Migration (SEM) jüngst zu vertieften Abklärungen der Situation in Italien auf. Ein neuer Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zeigt: Asylsuchende, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Italien zurückgeschickt werden, haben kaum Zugang zu angemessener Unterbringung. Ihre Grundrechte sind nicht gewährleistet. Die SFH rät deshalb von Überstellungen nach Italien ab.
Immer weniger Geflüchtete schaffen es über das zentrale Mittelmeer bis nach Italien. Trotzdem haben sich dort die Bedingungen für Asylsuchende enorm verschlechtert. Der Grund sind massive finanzielle Kürzungen und Gesetzesverschärfungen. In ihrem jüngsten Bericht zu den Aufnahmebedingungen in Italien (2020) belegt die SFH detailliert, welch drastische Folgen die von Ex-Innenminister Matteo Salvini im Oktober 2018 durchgesetzten Gesetzesänderungen für die Asylsuchenden haben.
Der vierte Bericht der SFH zu den Aufnahmebedingungen in Italien basiert namentlich auf einer Abklärungsreise im Herbst 2019, zahlreichen Gesprächen mit Expertinnen und Experten, Mitarbeitenden der italienischen Behörden, des UNHCR und Nichtregierungsorganisationen in Italien.