| Aktuell, Aufnahme von Flüchtlingen Aufnahme aus Afghanistan in NRW – Hinweise für die Beratung der Diakonie RWL
Die Mitarbeitenden des Geschäftsfelds „Flucht, Migration und Integration“ (FMI) der Diakonie Rheinland Westfalen Lippe führte Gespräche mit dem MKFFI bezüglich der Aufenthalts- und Lebenssituation von aus Afghanistan evakuierten Personen in NRW.
zur Aufnahme nach §22 Abs. 2 AufenthG (v.a. „Ortskräfte“, ggfs auch andere Gefährdete)
Einige der bisherigen in NRW aufgenommenen Evakuierten aus Afghanistan, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 S.2 AufenthG erhalten haben oder werden, wurden in Kommunen in NRW oder in anderen Bundesländern zugewiesen. Bei Bedarf können die betroffenen Personen Umverteilungsanträge innerhalb von NRW, aber auch in anderen bundesweiten Kommunen, beantragen. Dafür wird die Kontaktaufnahme mit dem Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg empfohlen: Sonderaufnahmenbra.nrw.de
zum Aufnahmeverfahren von „Ortskräften“, ggfs auch anderen Gefährdeten)
Die aktuell in den ZUE’s untergebrachten evakuierten Personen können aufgrund ihrer nicht eingereichten Dokumente nicht als Ortskräfte identifiziert werden, sodass in einem Schreiben vom BAMF vom 01.09.2021 eine Asylantragstellung erfordert wird. Anlässlich dessen bittet die Diakonie RWL das MKFFI, diejenigen, welche gegebenfalls als „Ortskräfte“ oder als „Vulnerable“ gelten, zu informieren, dass Ihr Visum für 90 Tage gültig ist und diese nicht sofort einen Asylantrag stellen müssen. Stattdessen sollten die betroffenen Personen laut der Diakonie ihre Unterlagen lieber bei den Ressorts einreichen, weil bis heute keine schriftlichen Informationen des BMI oder des BAMF vorliegen, die sicherstellen, dass diese aus dem Asylverfahren heraus zu §22 S. 2 AufenthG wechseln können, wenn die Prüfung als Ortskraft doch positiv sein sollte. Bereits von Pro Asyl wurde die direkte Forderung nach einem Asylantrag kritisiert.
Hier die Mailadressen der Ressorts:
BMZ: okvbmz.bund.de
AA: okvkabu.diplo.de - Diese Adresse ist bis Mitte Oktober nicht aktiv; bis dahin bitte die Adresse rk-1kabu.auswaertiges-amt.de verwenden.
BMVg: RSMeSEinsWVStOKVbundeswehr.org
BMI: bpolp.office-kabul.gpptpolizei.bund.de
Für Fragen bzgl. des Prüfverfahrens für afghanische Ortskräfte steht weiterhin das Postfach Afghanische-Ortskraeftebamf.bund.de zur Verfügung.
Für evakuierte Personen, die für sog. Subunternehmer gearbeitet haben und für die sich Bundesministerien nicht zuständig sehen, empfiehlt die Diakonie den Kontakt zum Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte e.V.: www.patenschaftsnetzwerk.de oder Infopatenschaftsnetzwerk.de