| Rechtliches BAMF will schwulen Nigerianer abschieben
Das Portal "queer.de" berichtet in einem Artikel vom 20.08.2019 von einer weiteren inhumanen Entscheidung des BAMF gegenüber einem LGBTIQ*-Geflüchteten:
"Das Asyl eines schwulen Mannes aus Nigeria ist am 31. Juli vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden, obgleich der Geflüchtete wegen seiner sexuellen Orientierung in seinem Heimatland mit dem Tod bedroht wird. Das teilte das Queer Refugees Network Leipzig (QRNL) mit.
Die Ablehnung klingt aufgrund seiner Fluchtgeschichte besonders kaltherzig: Der junge Mann sei laut QRNL aus Nigeria geflohen, nachdem seine Homosexualität bekannt geworden war. "Es sei zu einem gewaltvollen Übergriff auf ihn und seinen Partner gekommen, sein Partner sei an den ihm zugefügten Verletzungen verstorben", fasst das Netzwerk die Angaben des Mannes zusammen. Gegen diesen sei daraufhin ein Haftbefehl wegen Homosexualität erlassen worden. Auch die Familie seines Partners habe nach ihm gesucht, um dessen Tod zu rächen.
Auf der Flucht nach Europa sei der Mann Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostituion geworden. Er sei zunächst nach Italien geflohen und habe dort einen Asylantrag gestellt. Aus Angst habe er im dortigen Asylverfahren jedoch nicht über seine Homosexualität sprechen können. Auch in Italien seien ihm viele homophobe Menschen aus Nigeria begegnet; er habe verbale und körperliche Gewalt erlebt, ohne durch Sozialarbeiter oder die dortige Polizei geschützt zu werden."
Das BAMF habe den Asylantrag abgelehnt, da er in Italien die Möglichkeit verpasst habe, über seine sexuelle Orientierung zu sprechen und deshalb "grobes Eigenverschulden des Nichtvorbringens" zu verschulden hätte.
Entscheidungen des BAMF wie diese sind leider keine Einzelfälle, wie wir schon mehrfach berichtet haben.
Mehr Informationen zu dem hier vorgestellten Fall gibt es hier.