| Dublin-Verordnung Dublin-Verfahren wird wieder auf Syrerinnen angewendet
Seit dem 21.10.2015 wendet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Dublin-Verfahren wieder auf syrische Asylsuchende an. Das berichtete die Tagesschau am 11. November 2015. Das Bundesinnenministerium hatte dem Bundesamt kurzzeitig empfohlen, für syrische Antragstellerinnen kein Dublin-Verfahren einzuleiten.
Außerdem können Sie hier einen Bericht des Berliner „Tagesspiegel vom 10. Oktober 2015 betreffend der Anweisung des BMI an das BAMF vom 21. Oktober 2015 zur Anwendung der Dublin-Verordnung bei Syrern nachlesen.