| Dublin-Verordnung Erfolg gegen den 'Seehofer-Deal': Deal zwischen Griechenland und Deutschland „eindeutig rechtswidrig"

Gemeinsame Presseerklärung des Griechischen Flüchtlingsrats und PRO ASYL vom 7. Mai 2021:

''Klatsche für Seehofer: Deal zwischen Griechenland und Deutschland „eindeutig rechtswidrig"

VG München: Abgeschobener Asylsuchender muss umgehend zurückgeholt werden – Griechischer Flüchtlingsrat und PRO ASYL fordern: Entscheidung sofort umsetzen

Die als „Seehofer-Deal" bekanntgewordene Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland, um Flüchtlinge direkt an der deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland zurückschicken zu können, ist „eindeutig rechtswidrig" und verstößt gegen Unionsrecht. Zu dieser Bewertung gelangt das Verwaltungsgericht München in einer Kammerentscheidung vom 4. Mai 2021. Das Gericht verpflichtet die Bundespolizei, den betroffenen Schutzsuchenden, der im August 2020 nach Griechenland abgeschoben wurde, umgehend nach Deutschland zurückzuholen. Der Betroffene wird durch den Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert vertreten. Das Verfahren wird vom Griechischen Flüchtlingsrats (GCR) und von PRO ASYL unterstützt.

„Das Verwaltungsgericht München sagt klar und deutlich: Verfahrensvorgaben und die Verpflichtung, die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen, können nicht durch Schnellverfahren an der Grenze, zumal durch die Bundespolizei, ersetzt werden. Die Dublin-Verordnung kann nicht einseitig oder durch eine Vereinbarung zwischen zwei Mitgliedstaaten umgangen werden", hebt Rechtsanwalt Matthias Lehnert hervor. „Das aber hat die Bundesregierung gemacht und damit sehenden Auges das Europarecht gebrochen."

Der Griechische Flüchtlingsrat und PRO ASYL erwarten, dass  die Entscheidung umgesetzt und dem Betroffenen umgehend die Einreise ermöglicht wird.

Hintergründe zum Fall

Der Betroffene hatte zunächst in Griechenland einen Asylantrag gestellt. Dort drohte ihm aufgrund des EU-Türkei-Deals die Abschiebung in die Türkei. Er floh weiter nach Deutschland. Am 13. August 2020 wurde er an der deutsch-österreichischen Grenze durch die Bundespolizei aufgegriffen und äußerte seinen Wunsch, einen Asylantrag zu stellen. Statt das europarechtlich gebotene Verfahren im Rahmen der Dublin-III-Verordnung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzuleiten, schob die Bundespolizei den betroffenen Syrer unmittelbar in Anwendung des Seehofer-Deals am nächsten Tag (14. August 2020) nach Griechenland ab. Dort saß er mehrere Wochen in Haft, bevor die Rechtsanwältin des Griechischen Flüchtlingsrats seine Freilassung erwirken konnte. Seitdem lebt er obdachlos in Athen, ihm droht die Abschiebung in die Türkei.

Der „Seehofer-Deal": Rechtswidrige Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze

Der Seehofer-Deal zwischen Deutschland und Griechenland (eine ähnliche Vereinbarung existiert auch mit Spanien) wurde 2018 geschlossen. Er sieht vor, dass Schutzsuchenden, die in Griechenland registriert wurden und dann über die Grenze mit Österreich nach Deutschland einreisen, die Einreise verweigert wird. Sie sollen inhaftiert und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland abgeschoben werden. Mit Stand Juni 2020 waren 39 Personen von dem Deal zwischen Griechenland und Deutschland betroffen (BT-Antwort auf Frage 42).

Wie Gutachterin Prof. Dr. Anna Lübbe bereits im Dezember 2018 bestätigte, legt die verbindliche europäische Dublin-Verordnung das Verfahren und die Kriterien fest, ob und wie ein*e Asylsuchende*r von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden kann – nach ausreichender Prüfung und mit effektivem Zugang zu Rechtsschutz. Der Seehofer-Deal ignoriert das und stellt sich außerhalb des geltenden Rechts.

Der Deal selbst wurde zunächst nicht einmal den Bundestagsabgeordneten zugänglich gemacht. Erst dank der griechischen Partnerorganisation von PRO ASYL, Refugee Support Aegean, wurde er öffentlich.''

Zurück zu "Artikel"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: