| Erhöhung der Asylbewerberleistungen: Die Regierung steht in der Pflicht
Pressemitteilung von PRO ASYL vom 13. März 2019:
PRO ASYL kritisiert die Debatte, ob die Beträge angepasst werden sollen, als ignorant gegenüber geltendem Recht
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistungen regelmäßig der Teuerungsrate anzupassen. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Asylbewerberleistungsgesetzes. Da die letzte Erhöhung über drei Jahre zurückliegt, liegt es auf der Hand, dass der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist. Vor diesem Hintergrund kritisiert PRO ASYL die von Unionspolitikern losgetretene Debatte darüber, ob überhaupt erhöht werden sollte, als verfehlt.
Populisten aus der Union versuchen eine Metadebatte darüber zu führen, welche Leistungshöhe im europäischen Vergleich angemessen ist und wie man Ansprüche absenken könnte. Das mag ihr Recht als Politiker*innen sein. Zunächst einmal aber hat die Regierung umzusetzen, was im Gesetz steht. Maßstab bei der Bemessung ist der tatsächliche Bedarf, so das Bundesverfassungsgericht verbunden mit dem Hinweis, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei. An solchen Relativierungsübungen versuchen sich aber der CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei und andere, wenn darüber räsoniert wird, dass eine Leistungserhöhung ein falsches Signal in die Herkunftsländer sende.
In einer weiteren Pressemitteilung vom 29.03.2019 verdeutilcht Pro Asyl, dass es anstatt zu den geforderten Erhöhungen der Leistungen des AsylbLG, immer weitere Kürzungen statt gegeben werden.