| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem EU-Sachstand Reformstand des GEAS und neue EuGH-Rechtsprechung zur EU-weiten Bindungswirkung von Flüchtlingsschutz
Im Juni 2024 sind die Rechtsakte des sogenannten Migrations- und Asylpakets zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft getreten. Bis zur Anwendung der Regelungen ab Mitte 2026 bestehe auf nationaler Ebene noch praktischer und gesetzgeberischer Anpassungsbedarf. Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2024 entschieden, inwieweit der Flüchtlingsschutz eines EU-Mitgliedstaates im Asyl- und Auslieferungsverfahren anderer Mitgliedstaaten bindend ist. Beim Auslieferungsverfahren weiche die EuGH-Entscheidung von der deutschen Rechtslage ab, hier seien nationale Anpassungen nötig.
Den aktuellen (Reform-)Stand des GEAS finden Sie hier.