| Presseerklärungen des FRNRW Flüchtlingsrat NRW fordert Arbeitsmarktzugang für alle!
Bochum, 30.04.2020
Pressemitteilung 09/2020
Zum Tag der Arbeit: Einschränkungen im Arbeitsmarktzugang für Schutzsuchende müssen aufgehoben werden
Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wird auf Bundes- und Landesebene immer wieder als wichtiger Erfolgsfaktor für eine gelingende Integration hervorgehoben. Jedoch erfahren Asylsuchende und Geduldete durch umfassende Wartefristen und Arbeitsverbote erhebliche Einschränkungen im Arbeitsmarktzugang.
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI), Dr. Stamp, hat diese Beschränkungen am 26. März 2020 gegenüber der Tageszeitung Die Welt als unverantwortlich kritisiert und die Aufhebung der Arbeitsverbote durch das Bundesinnenministerium gefordert. Auch durch die gut gemeinte neue Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und verschiedene Erlasse hat die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits ihren grundsätzlichen Willen verdeutlicht, die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden zu ermöglichen.
„Umso unverständlicher ist, dass ausgerechnet denjenigen Schutzsuchenden, die sich in Landesaufnahmeeinrichtungen befinden und damit direkt unter Landesverantwortung stehen, bislang der Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis verwehrt wird“, meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Hintergrund ist eine Regelung, die im Rahmen des sogenannten Migrationspakets verabschiedet worden ist. Seit August 2019 haben Asylsuchende in Landesaufnahmeeinrichtungen nach neun Monaten Aufenthalt Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis. Wegen eines bestehenden Zuständigkeitsgerangels unter den Behörden wurde vielen antragstellenden Asylsuchenden trotz bestehenden Anspruchs jedoch keine Beschäftigungserlaubnis erteilt. In einigen Fällen führte dies sogar dazu, dass der zugesagte Arbeitsplatz anderweitig besetzt wurde. Im April 2020 hat das MKFFI mit einem Erlass nun die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörden betont.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass bestehende Ansprüche wegen unklarer Zuständigkeiten über ein halbes Jahr nicht durchgesetzt werden können“, kritisiert Birgit Naujoks. Andere, nicht begünstigende Regelungen des sogenannten Migrationspakets wie Leistungskürzungen oder Passbeschaffungspflichten wurden hingegen sofort bzw. teilweise sogar schon im Vorgriff umgesetzt. „Das Land sollte von sich aus Schadensersatz leisten“, so Naujoks weiter, „schließlich sind den betroffenen Asylsuchenden aufgrund des Behördenversagens teilweise nicht unerhebliche Gehaltszahlungen entgangen bzw. haben manche sogar ihren Arbeitsplatz verloren.“
Der Flüchtlingsrat NRW fordert die Landesregierung zur Umsetzung des von ihr erklärten Engagements in der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen auf, in dem Rechtsansprüche tatsächlich anerkannt und Ermessensspielräume vollumfänglich ausgeschöpft sowie auskömmlich finanzierte und bedarfsgerechte Programme zur praktischen Unterstützung von Schutzsuchenden initiiert werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Jenny Brunner, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.