| Presseerklärungen des FRNRW Flüchtlingsrat NRW fordert: Nein zur Einstufung der Maghreb-Staaten als "sichere Herkunftsländer"

Bochum, 08.03.2017
Pressemitteilung 05/2017


Bereits im letzten Jahr hat der Bundestag entschieden, dass Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden können. Damit sollte die bereits bestehende Liste, auf der momentan die Länder Senegal, Ghana, Albanien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und Mazedonien stehen, erweitert werden. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sind regelmäßig abzulehnen, außer sie können im Einzelfall - entgegen der gesetzlichen Vermutung der Sicherheit - eine Verfolgung nachweisen. Diese Menschen müssen dauerhaft in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben und ihnen werden Teilhabemöglichkeiten verwehrt. Das Herkunftsland entscheidet so über die Chancen im Asylverfahren und bestimmt die Integrationsmöglichkeiten.

Bisher war klar, dass im Bundesrat keine Mehrheiten für eine Ausweitung der Liste bestehen und so wurde der Termin für die Abstimmung in der Vergangenheit bereits zweimal verschoben. Am Freitag, den 10. März, steht das Thema unter TOP 6 wieder auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung.

Rein formell kann ein Land als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden, wenn auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Diese Voraussetzungen sind für die Maghreb-Staaten nicht gegeben. Stattdessen bleibt die Lage weiter kritisch. Selbst für Tunesien, das als demokratischer Hoffnungsträger in der Region gilt, zieht Amnesty International im Tunesien-Bericht für 2016 folgendes Fazit: "Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert".

Die Lage ist also alles andere als sicher. Die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ folgt hier einem politischen Plan der Migrationssteuerung und nicht der Bewertung der aktuellen Sicherheitslage. Aber auch grundsätzlich lehnt der Flüchtlingsrat NRW das Konstrukt der sicheren Herkunftsstaaten ab. Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW: „Wir fordern von der Landesregierung NRW im Bundesrat mit einem deutlichen „Nein“ die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als sicher abzulehnen“.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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