| LSBTIQ Forderung der Grünen: "Asylschutz für Lesben, Schwule und Transgender ausbauen"
03.08.2016 / Artikel von Tilmann Warnecke im Tagesspiegel:
"Die Bundesregierung soll den Asylschutz für Lesben, Schwule und Transgender ausbauen. Das fordert der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck.
Ein junger Syrer bezieht sich bei seinem Asylantrag in Deutschland auch auf seine Homosexualität. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zweifelt an einem hinreichenden Fluchtgrund. In seiner Heimat habe er seine Sexualität nicht ausgelebt, "kaum jemand wusste von seiner sexuellen Ausrichtung", heißt es in dem Bescheid, in dem sein Asylantrag abgelehnt wird. Weil der Syrer seine Homosexualität verborgen habe, fehle es an einer "konkreten Verfolgungshandlung".
Der Fall erregte vor kurzem Aufsehen. Das Bundesamt wurde heftig kritisiert: Denn nach den Richtlinien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) stellt die Kriminalisierung von Homosexualität in einem Herkunftsland bereits an sich einen Verfolgungsgrund dar - unabhängig davon, ob jemand seine Homosexualität auslebt oder sie aus Angst vor Gefängnis oder sozialer Ächtung unterdrückt oder verheimlicht, und auch unabhängig davon, wie oft angedrohte Strafen wirklich verhängt werden.
Letztlich machte das Bundesamt seine Entscheidung im Fall des Syrers rückgängig.
Man darf nicht erwarten, dass Flüchtlinge ihre sexuelle Orientierung geheimhalten.
Auch vor dem Hintergrund dieses Falls fordert Volker Beck, Bundestagsabgeordneter der Grünen, die Bundesregierung auf, den Schutz von Lesben, Schwulen und Transgendern auszubauen, wenn jetzt, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, das Europäische Asylsystem reformiert werden soll. Man dürfe queere Flüchtlinge nicht abweisen und von ihnen dann erwarten, dass sie in ihrem Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung beziehungsweise ihre Geschlechtsidentität geheim halten: "Das sieht auch der Europäische Gerichtshof so, und daran darf nicht gerüttelt werden."
Schriftlich hat Beck die Bundesregierung bereits gefragt, wie sie die Einhaltung der UNHCR-Richtlinien in bezug auf LGBTIQ-Flüchtlinge einhalten will. Die Antwort liegt dem Tagesspiegel vor. Darin sagt zwar auch die Bundesregierung, es entspreche ihrer Rechtsauffassung, es dürfe von homosexuellen Asylbewerbern nicht erwartet werden, ihre Homosexualität in ihrem Herkunftsland geheim zu halten. Ebenso wenig dürfe erwartet werden, dass sie beim Ausleben ihrer Homosexualität zurückhaltend sind, um Verfolgung zu entgehen. Dennoch sei es "stets eine Frage der Bewertung des Einzelfalls", ob eine Verfolgung vorliege. Die UNHCR-Richtlinien seien "völkerrechtlich nicht bindende Interpretationshilfen".
Beck sagt, bei dem Thema müsse man "der Bundesregierung immer wieder auf die Finger schauen". Nicht nur die Entscheidung im Fall des Syrers würde eine andere Sprache als die jetzige Antwort sprechen.
Auch die Begründungen der Bundesregierung, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklären zu wollen, würden ihn an der Ernsthaftigkeit der Aussagen zweifeln lassen. In der Frage, die drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, sind sich die Bundesregierung und die Grünen nicht einig - die Grünen lehnen das bisher auch ab, weil dort Homo- und Transsexuelle verfolgt werden. Eine Abstimmung im Bundesrat war vor der Sommerpause kurzfristig vertagt worden."
Den vollständigen Artikel des Tagesspiegels finden Sie unter folgendem Link.