| LSBTIQ Gericht muss Asyl-Folgeantrag von Homosexuellen genau prüfen

Pressemitteilung des Evangelischen Pressedienstes (epd):

Droht homosexuellen Flüchtlingenn in ihrem Heimatland Verfolgung, dürfen Behörden und Gerichte einen Asylfolgeantrag nicht ohne nähere Prüfung ablehnen. Sie müssen einer möglichen Verfolgung näher auf den Grund gehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 1600/19).

In dem konkreten Fall ging es um einen jungen Mann aus Pakistan, der 2015 mit seinem Vater nach Deutschland kam. Nachdem der Asylantrag des Vaters abgelehnt wurde, stellte er nach Eintritt der Volljährigkeit einen Asylfolgeantrag und verwies darauf, dass ihm in Pakistan wegen seiner Homosexualität Verfolgung drohe. Gleichgeschlechtliche Menschen würden dort teilweise sogar umgebracht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wies den Folgeantrag als unzulässig ab. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Cottbus bestätigte die BAMF-Entscheidung mit dem Argument, dass es auf die Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag nicht ankomme, da Homosexuellen in Pakistan bereits keine Verfolgung drohe.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Asyl-Folgeantrag nicht einfach mit solch einem pauschalen Hinweis als unzulässig eingestuft werden dürfe. Der Einwand, dass homosexuelle Menschen in Pakistan keine asylrelevante Verfolgung drohe, würden in jüngerer Zeit zahlreiche Gerichte anders sehen. Auch höchstrichterlich sei diese Frage nicht entschieden. Unter diesen Umständen hätten weder das Bundesamt noch das Verwaltungsgericht den Folgeantrag als unzulässig ablehnen dürfen, sondern hätten der möglichen Verfolgung genauer auf den Grund gehen müssen.

Die komplette Pressemitteilung von der Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin, die den jungen Mann unterstützt hat, gibt es hier zum downloaden und nachlesen.

Zurück zu "Artikel"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: