| Aktuell Integrationsfond-Auflagen gegen Abschiebegegner rechtswidrig
Kommentar der Bundestagsabgeordneten Filiz Polat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag:
Die Auflagen des Bundesinnenministeriums zur Finanzierung von Flüchtlingsprojekten aus dem EU-Fond AMIF sind einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zufolge rechtswidrig. Grüne werfen dem Ministerium vor, unliebsame Organisationen in die Linie zwingen zu wollen.
Die Auflagen des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Finanzierung von Integrations- und Flüchtlingsprojekten aus dem „Asyl, Migration und Integrationsfond“ der EU (AMIF) sind rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, das dem MiGAZIN vorliegt. Grünen-Politikerin Filiz Polat wirft der Bundesregierung vor, Abschiebekritische Verbände mundtot zu machen.
Aufgelegt wurde der EU-Fördertopf im Jahr 2014. Damit sollen Projekte finanziert werden, die zur Weiterentwicklung des europäischen Asylsystems beitragen, Integration stärken oder freiwillige Rückkehr fördern. Dazu zählt laut AMIF-Verordnung auch der Rechtsbeistand, Unterstützung von Schutzsuchenden in gerichtlichen Angelegenheiten sowie die Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens, einschließlich Rückkehrverfahren.
Wissenschaftlicher Dienst: Auflage rechtswidrig
Nach dem Willen des Ministeriums sollen Träger, die Abschiebungen beeinträchtigen, stören oder verhindern, von der Finanzierung ausgenommen werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, ist der Vorlage zufolge nicht Antragsberechtigt. Bei Zuwiderhandlungen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als zuständige Behörde sogar bereits erteilte positive Bescheide aufheben und geflossene Gelder zurückfordern.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dieser Auflage jetzt eine Absage erteilt. Dem deutschen Fördersystem seien solche Einschränkungen fremd. „Weder aus der Bundeshaushaltsordnung noch aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ergeben sich Gründe für einen Ausschluss von der Förderung wegen eines bestimmten politischen Verhaltens bei ansonsten vollständiger Einhaltung aller projektbezogenen Vorgaben“, heißt es in dem Gutachten.
Rechtsunsicherheit in der Rechtsberatung
Fraglich ist den Experten zufolge zudem die Frage, ob auch die rechtliche Beratung zu einem Förderungsausschluss führt. Wer beispielsweise Flüchtlinge im Asylverfahren rechtlich berate, müsse auch Informationen an den Ratsuchenden weitergeben, darunter auch Abschiebetermine. Sonst droht die Beratung ins Leere zu laufen.
Mit dieser Information wiederum könnten Betroffene oder andere Personen die Abschiebung beeinträchtigen, stören oder verhindern. Deshalb sind zuständige Behörden in Deutschland gegenüber Betroffenen zur Geheimhaltung von Abschiebeterminen verpflichtet. Diese Geheimhaltungspflicht gilt jedoch nicht für private Organisationen – auch dann nicht, wenn sie staatliche Fördermittel empfangen.
Polat: BMI will in die Linie zwingen
Kritik erntet die BMI-Auflage von Filiz Polat, migrationspolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag. Sie wirft der Bundesregierung vor, politisch unliebsame Träger von der Förderung auszuschließen. Das Bundesinnenministerium wolle „durch die Hintertür unliebsame Organisationen in die Linie zwingen“.
Und selbst dann, wenn sie eine Förderung erhalten, schwebten sie in Unsicherheit darüber, welche Handlungen gegen die Auflagen verstoßen. „Dieses Damoklesschwert verhindert eine effektive Unterstützung der Geflüchteten“, erklärt Polat gegenüber MiGAZIN. Die Verknüpfung von politischer Ausrichtung und Förderrecht stehe im Widerspruch zu rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien.
„Wenn Organisationen, die sich gegen Abschiebungen in Krisenländer wie Afghanistan einsetzen oder gegen rechtswidrige Abschiebungen kämpfen, der Geldhahn zugedreht wird, ist Rechtschutz nicht mehr möglich“, erklärt Polat dem MiGAZIN. Die zivilgesellschaftliche Arbeit dürfe nicht behindert werden, „nur weil sie nicht in die Abschottungslogik des Bundesinnenministeriums passt“.
Das Gutachten in voller Länge finden Sie hier.