| Kirchenasyl Keine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Kirchenasyl mehr

Pressemitteilung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl vom 13. Januar 2021:

 

BAMF hebt Sanktionen gegen Kirchenasyl auf

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt.  „Die Anwendung der Verlängerungsregelung haben wir deshalb von Anfang an für rechtswidrig gehalten" sagte Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG. 

Zum Hintergrund: Im Juni 2018 hatten die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister Maßnahmen zur Verschärfung im Umgang mit Kirchenasyl beschlossen. Der gravierendste Schritt dabei war die Ankündigung, im Fall eines durch das BAMF abgelehnten Härtefalls die Überstellungsfrist für Menschen im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate zu verlängern, sollte das Kirchenasyl nach der Ablehnung nicht umgehend beendet werden. Nach Umsetzung der Maßnahmen war zudem die Zahl der vom BAMF anerkannten Härtefälle dramatisch gesunken. In zahlreichen rechtlichen Verfahren hatten seit 2018 Verwaltungsgerichte mehrheitlich diese Auffassung bestätigt. Zuletzt hatte auch das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 in einem Beschluss bekräftigt, dass Menschen im offenen Kirchenasyl nicht als untergetaucht oder flüchtig gelten und eine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist aufgrund des Aufenthalts im Kirchenasyl daher rechtswidrig sei.

Nun hat am 13. Januar 2021 auch das BAMF bestätigt, von dieser Verlängerungspraxis Abstand zu nehmen. "Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig", so Jochims. "Wir hoffen nun, dass er insgesamt eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle einleitet."  Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche fordert darüber hinaus auch eine Rücknahme bereits erfolgter Fristverlängerungen bei laufenden Kirchenasylen. Für die Menschen im Kirchenasyl bestünde nun Hoffnung, dass ihre Fluchtgründe schneller inhaltlich geprüft werden könnten. Den Kirchengemeinden, Klöstern und Ordensgemeinschaften, die Menschen in besonderen Härtefällen in den vergangenen Jahren auch unter den erschwerten Bedingungen aufgenommen haben, dankt Jochims ausdrücklich und erinnert an die Jahreslosung: „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!" (Lk 6,36)

 

Hier gelangen Sie zum Merkblatt zum Kirchenasyl, das heute vom BAMF an die kirchlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ging.

 

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Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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