| Landesaufnahmesystem in NRW Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)
Alle Schutzsuchenden, die ihren Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen müssen und sich in NRW aufhalten, sind nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich zunächst persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu melden.
Für die Landeserstaufnahmeeinrichtung ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Ein Betreuungsverband ist mit der Übernahme von Betreuungsdienstleistungen beauftragt worden. Die LEA ist keine Unterbringungseinrichtung. Der Aufenthalt hier soll nur wenige Stunden andauern.
Die LEA ist für die Prüfung der Identität der Schutzsuchenden zuständig (§ 16 Abs. 1a AsylG). Hierfür werden Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder und Irisbilder gemacht. Wenn kein Identitätspapier vorhanden ist, können zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit auch Datenträger wie bspw. Handys ausgelesen werden. In der LEA wird festgestellt, ob eine akute medizinische Versorgung der Schutzsuchenden notwendig ist.
Zudem erfolgt über die Abfrage im EASY-Verteilungssystem („Erstverteilung von Asylbewerbern“), die Bestimmung der für die Aufnahme des Schutzsuchenden zuständige Aufnahmeeinrichtung in Deutschland. Die Verteilentscheidung erfolgt unter Anwendung des sog. „Königsteiner Schlüssels“. Der Königsteiner Schlüssel wird aus den Steuereinnahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3) der jeweiligen Bundesländer errechnet. Die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich nach den aktuellen Kapazitäten. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, an welchem Standort des Bundesamtes das jeweilige Herkunftsland der Schutzsuchenden bearbeitet wird.
Wenn Schutzsuchende in andere Bundesländer verteilt werden, wird in der LEA ihre Identität erkennungsdienstlich gesichert (§ 16 Abs. 1 S. 1 AsylG). Ihnen wird eine „Anlaufbescheinigung“ ausgestellt. Eine Anlaufbescheinigung ist ein Papier, das persönliche Daten und die Adresse der für die Person zuständigen Aufnahmeeinrichtung enthält. Für die Fahrt dorthin bekommen sie ein Bahn-Ticket ausgehändigt. Die Schutzsuchenden müssen sich daraufhin unverzüglich bzw. innerhalb einer ihnen gesetzten Frist bei der zuständigen Aufnahmeeinrichtung melden. Kommen sie dieser Verpflichtung selbstverschuldet nicht oder verspätet nach, kann das zur Einstellung ihres Asylverfahrens führen. Wenn NRW für die Aufnahme eines Asylsuchenden zuständig ist, wird dieser in der Regel mit einem Shuttle-Bus aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in die für ihn bestimmte Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) gebracht. Schutzsuchende, die aus anderen Bundesländern nach NRW verteilt werden, müssen sich ebenfalls zunächst bei der LEA melden und werden von dort auf die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) verteilt.
Die LEA ist an jedem Tag und rund um die Uhr geöffnet. Sie kann ohne vorherige Kontaktaufnahme aufgesucht werden. Um längere Aufenthalts- und Wartezeiten zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen sich in den Zeiten
Montags- bis Freitags: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstags, Sonn- und an Feiertagen: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
in der Landeserstaufnahme in Bochum zu melden.
Adresse und Kontakt:
Gersteinring 50a
44791 Bochum
Zentrale Telefonnummer der LEA (Bezirksregierung Arnsberg): 02931-826600
Hotline BAMF: 0911-94347780